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LICHTENFELS/COBURG: Frau mit Pornobild öffentlich gedemütigt

LICHTENFELS/COBURG

Frau mit Pornobild öffentlich gedemütigt

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    Das Justizgebäude in Coburg mit dem Landgericht.
    Das Justizgebäude in Coburg mit dem Landgericht. Foto: Tina Scheler

    War es ein Spielen auf Zeit, das am Montag am Landgericht Coburg ein Urteil verhinderte? Der Mann aus dem Lichtenfelser Landkreis, dem die Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung vorgeworfen wurde, wird am 9. Februar erneut vor Richterin Karolin Lindner stehen. Voraussichtlich wird dann ein Schriftgutachten des Landeskriminalamts vorliegen und ihn möglicherweise überführen.

    Kopf der Frau auf Aktbild montiert und an Windschutzscheibe geklemmt

    Angeklagt ist der Mann wegen einem Vorfall vom August 2020. Da entdeckte eine Passantin an der Windschutzscheibe eines parkenden Autos in einem Ort im westlichen Landkreises Lichtenfels ein laminiertes Foto, das den nackten Unterleib einer Frau mit gespreizten Beine zeigt. In das Aktbild, das vermutlich einem Pornomagazin entnommen wurde, war ein Foto vom Kopf einer Frau aus dem selben Ort montiert worden. Die Zeugin meldete die Entdeckung der Polizei. Die Beamten vermuteten, dass der 55-jährigen Ehemann der bloßgestellten Frau für diese Ehrverletzung verantwortlich sein könnte.

    Bei einer Hausdurchsuchung wurden mögliche Beweismittel sichergestellt. Bei einem Verfahren am Amtsgericht Lichtenfels wurde der 55-Jährige zu einer Bewährungsstrafen von vier Monaten verurteilt. Doch gegen das Urteil ging der Mittfünfziger in Berufung und so kam es zu einem neuerlichen Aufeinandertreffen der einstigen Eheleute.

    „Für mich war das damals sehr peinlich, weil ich am Pranger gestanden war. Ich habe bis gestern versucht, ein normales Leben zu leben… Ich möchte mit dem Herrn nichts mehr zu tun haben“, erklärte die Ex-Frau vor dem Landgericht. Doch was könnte ihren Mann zu derlei bewogen haben?

    Für Aufklärung sorgten die Polizeibeamten, welche die Hausdurchsuchung vorgenommen hatten. In der Wohnung des 55-jährigen Arbeiters hätten sie Schriftstücke gefunden, in der er sich sehr herablassend über die einstigen Ehefrau geäußert habe. Als „Schlampe und Prostituierte“ wurde sie bezeichnet, so wie auch auf dem Schreiben, das dem Foto an der Windschutzscheibe angefügt war. Die geschädigte Ex-Ehefrau berichtete auch von „Care-Paketen“, die sie einst von dem Angeklagten erhalten habe: darin auch mit Urin gefüllte Flaschen.

    Ein falsches „h“ im Wort „Ostgote“ könnte ihn überführen

    Der angeklagte Ex-Ehemann bestritt, mit der Fotomontage etwas zu tun gehabt zu haben. Ein Indiz, das auf ihn als Täter deutet, ist allerdings die eigenwilligen Schreibweise des Wortes „Ostgote“ mit einem fehlerhaften „h“. Als eine solche bezeichnete er in einem bei ihm gefundenen Schreiben seine Frau. Und die Bezeichnung „Ostgothe“ mit dem falschen „h“ an gleicher Stelle fand sich auch in dem Text zu dem Foto an der Windschutzscheibe. Obwohl vieles darauf hineutet, dass der Ex-Ehemann schuldig ist, beantragte sein Verteidiger Marc Brab einen Schriftvergleich. Diesem Antrag gab das Gericht aus Gründen der Strafprozessordnung statt. Nun werden in der Wohnung gefundene Schreiben und das Schreiben vom Tatort ans Landeskriminalamt zur Untersuchung geschicht. Die Fortsetzung folgt am 9. Februar.

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