Der 23. März 2023 begann für einen aus dem Landkreis stammenden Techniker schon um 6.10 Uhr. Da klingelte die Polizei bei ihm und hatte ein Anliegen: Hausdurchsuchung. Es ging um Kinder- und Jugendpornografie und um insgesamt fast 240 Dateien, die ihren Weg vom Internet auf seine Speichermedien fanden. Am Dienstag kam es darum zur Anklageerhebung auf dem Amtsgericht.
Es war für die Zuhörer im Saal 14 des Amtsgerichts nicht immer leicht, mit all den Bildern umzugehen, die durch die Anklageverlesung in ihnen entstanden. Staatsanwalt Tim Baum musste ausführen, welcher Art die Dateien waren, derentwegen sich der 28-jährige Landkreisbewohner zu verantworten hatte. Auf ihnen zu sehen waren Mädchen und Jungs, die vaginal und anal missbraucht wurden.
Nur Verteidiger spricht
Der Angeklagte selbst sollte sich im Verlauf der Schöffengerichtssitzung kaum beziehungsweise gar nicht äußern. Ruhig saß er neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Till Wagler, der seinen Mandanten zu skizzieren suchte. Er bezeichnete ihn als schüchtern und als jemanden, der seine erste Beziehung erst als Mittzwanziger hatte. Jedoch habe mit dem Kennenlernen seiner Freundin „das Interesse an den Bildern aufgehört“.
Auch habe er die entsprechenden Dateien von seinem Computer ausgelagert. Nur gelöscht, das kam auch heraus, hatte er sie nie. „Auch wenn mein Mandant keine Beziehung mehr hat, hat er jetzt kein Interesse an den Dateien“, bekräftigte Wagler und riet, den Sachverhalt als „abgeschlossene Episode“ anzusehen. Die Einlassungen Waglers zu seinem Mandanten samt Bestätigung des Tatvorwurfs sollten Richter Matthias Huber dazu bewegen, auf die Vernehmung weiterer Zeugen zu verzichten.
Was folgte, war eine Beleuchtung der Person des Angeklagten. Sein Lebensweg wies laut neuestem Auszug aus dem Bundeszentralregister keine Auffälligkeiten hinsichtlich weiterer vorangegangener Verfehlungen auf. Mit dem Gesetz kam der Mann bis dato nicht in Konflikt. Staatsanwalt Baum sollte in seinem Plädoyer ausführen, dass der Strafrahmen für die angeklagten Taten zwischen einem und fünf Jahren liegt. Was er dem 28-Jährigen zugute hielt, war dessen signalisierte Therapiebereitschaft und das umfangreiche Geständnis. Jedoch: „Die Datenzahl ist erheblich nicht nur mit fiktiven Bildern, sondern mit wirklichem Geschehen.“ Baum forderte eine 20-monatige Haftstrafe zur Bewährung, wobei die Bewährungszeit drei Jahre währen sollte, gekoppelt an eine Geldauflage in Höhe von 4000 Euro. Überdies hielt Baum die Vorstellung bei der Fachambulanz für Sexualstraftäter für dringend geboten.
Das Strafmaß
Verteidiger Wagler hatte im Grunde keine Einwände gegen diese Sicht, wollte die Höhe der Strafe aber ins Urteil des Gerichts gestellt wissen. Und das urteilte nach kurzer Beratungszeit auch. 18 Monate Haft zu drei Jahren Bewährung nebst 2000 Euro Geldauflage wurden von Huber ausgesprochen. Zwar erklärte er den Anwesenden gegenüber, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass es sich bei dem Vorfall um eine Einmaligkeit gehandelt habe, jedoch machte auch er eine psychotherapeutische Behandlung für den Verurteilten verbindlich.
Vor allem aber suchte er ihm die Augen dafür zu öffnen, welche Folgen ein solches Vergehen noch mit sich bringt: „Wenn niemand diese Bilder runterlädt, gibt es auch keinen Markt dafür.“ Will heißen: Wenn es keinen Markt dafür gibt, gibt es auch keine Kinder und Jugendlichen, die dafür missbraucht werden.