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LICHTENFELS: Gerichtsverhandlung: Penis-Bilder auf WhatsApp

LICHTENFELS

Gerichtsverhandlung: Penis-Bilder auf WhatsApp

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    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    Unter anderem weil er einer 13-Jährigen Fotos von seinem erigierten Penis gezeigt hatte, musste sich am Dienstag ein 20-jähriger Landkreisbewohner vor Gericht verantworten. Die Verhandlung sollte durchaus auch für Einblicke in modernes Internet-Gebahren gut sein.

    Die Anklage las sich juristisch formuliert so: Sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt. Doch genau hier lag das Problem, denn der Angeklagte nahm vor Richter Matthias Huber und Staatsanwältin Melanie Edler für sich in Anspruch, nicht gewusst zu haben, wie alt seine Chatpartnerin im Februar des vergangenen Jahres in Wirklichkeit war.

    „Dass mit dem Alter wusste ich nicht hunderprozentig, sie sah älter aus als sie ist“, beteuerte der Arbeiter, dessen neue Freundin als Zuhörerin im Saal saß. Der Vorfall, das machte Richter Huber deutlich, löste in ihm Befremden aus. „Es wundert mich immer so ein bisschen, dass man über WhatsApp bereit ist, solche Bilder von sich zu zeigen.“

    Die neuen Medien, so der Richter weiter, hätte Hemmschwellen herabgesetzt. Die damals 13-Jährige sollte nicht vernommen werden, obgleich auch sie einen WhatsApp-Vorfall von ihrer Seite aus befeuerte, sandte sie dem Mann doch von sich selbst Oben-ohne-Bilder.

    Geldauflage als Empfehlung

    Seitens der Jugendgerichtshilfe stand eine Geldauflage als Empfehlung im Raum. Hintergrund dessen war, dass der 20-Jährige nicht als altersgemäß reif erachtet wurde. Zudem zeigten sich Huber und Edler für den Gedanken offen, dass er wirklich nicht gewusst haben mochte, wie alt das Mädchen ist, mit der er sich via Handy bildlich austauschte.

    Vorbestraft war der Angeklagte nicht. Als Huber dessen bisheriges Leben schilderte, zeigten sich Facetten der Solidität – keine Schulden und auch nie welche gehabt, Kostgeldabgabe bei den Eltern und ein guter Verdienst nach erfolgreich bestandener Ausbildung. Eine Einschätzung, welche die im Raum sitzende Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zu dem Angeklagten auch abgab, sprach davon, dass er „oft aus Reflex handelt und oft nicht über Konsequenzen nachdenkt“.

    Sein damaliges Tun mochte darum mit diesem Erklärungsmodell mehr als mit einer Neigung in Verbindung stehen und während der Verhandlung bezog der junge Mann Stellung zu seinem Tun. „Das war dumm von mir, das war ein einmaliger Fehler.“ Richter Huber entgegnete mit Hinblick auf die im Saal befindliche neue Lebensgefährtin des Mannes auch, dass diese „wenig Interesse daran haben wird“, wenn er anderen Frauen derlei Bilder von sich schickt.

    1000 Euro Geldauflage

    Huber selbst war es auch, der eine Geldauflage zur Verfahrenseinstellung in Höhe von 1000 Euro ins Spiel brachte und Edler riet dem Angeklagten dringend an, das Geld zu bezahlen, weil es „sonst teurer und dementsprechend ungemütlicher“ für ihn würde. Den Vorschlag nahm der junge Mann, der von seinem Verteidiger Peter Christ vertreten wurde, umgehend an.

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