In dem Prozess um den wegen schwerer Vergewaltigung angeklagten 59-jährigen Lichtenfelser (Obermain-Tagblatt, 30. September, Seite 3, und 29. Oktober, Seite 6) sollte der vierte und vorletzte Prozesstag am Coburger Landgericht neben neuen Zeugen auch erste, auf die psychische Verfasstheit des Angeklagten ausgerichtete Blicke mit sich bringen.
Opferschutz hat Vorrang
Ein zweites Mal wurde das Opfer, eine Frau aus dem westlichen Lichtenfelser Landkreis, in den Zeugenstand gebeten. Was sie zu dem aussagte, das ihr am 18. März dieses Jahres mit vorgehaltenem Messer angetan wurde, blieb der Öffentlichkeit verschlossen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Klaus Halves entschied ein weiteres Mal darauf, dass Opferschutz Vorrang besitzt.
Jedoch ist an dem kommenden Schuldspruch in wenigen Tagen ohnehin kaum zu zweifeln, habe der Angeklagte ja schon am Tag der Festnahme immer wieder geäußert, „dass er Mist gebaut hätte und ins Gefängnis gehen müsste allem Anschein nach“, wie ein weiterer in den Zeugenstand gerufener Polizist zu Protokoll gab.
Und eines scheint eindeutig: Es kam zu vaginaler und analer Vergewaltigung. Doch was Richter Klaus Halves neben Schilderungen der drei im Landkreis liegenden Tatorte zudem interessieren sollte, war, in welchem Zustand sich der angeklagte 59-Jährige am Tattag zur Tat äußerte. „Konsterniert ist passend“, erklärte eine Beamter und sprach von reflektierenden Selbstgesprächen des Angeklagten. Doch auch von Kooperationswillen war die Rede, beispielsweise dann, als der 59-Jährige der Polizei dabei half, die Tatorte abzufahren.
Einschlägig vorbestraft
Aber was außerdem zur Sprache kommen sollte, waren zwei seiner früheren Verurteilungen. Dass er sieben Jahre wegen Vergewaltigung seiner damaligen Frau einsaß, wurde schon an einem vorherigen Prozesstag erwähnt. Dass zu seinen Vorstrafen aber auch ein sexueller Missbrauch einer Elfjährigen zählte, sollte diesmal nicht nur angerissen werden. Die damals zu einem Jahr und acht Monaten ausgesprochene Haftstrafe fiel wegen günstig wirkender Sozialprognose und dem Verbüßen einer zweimonatigen Untersuchungshaft nebst geleistetem Täter-Opfer-Ausgleich zur Bewährung aus.
Wer zudem als Zeuge geladen war, war der einstige Bewährungshelfer. Der legte dar, dass sein damaliger Mandant immer wieder darauf abstellte, im ersten Vergewaltigungsprozess zu Unrecht verurteilt worden zu sein, was sich dann allerdings auch zerstreute. Überdies schilderte er ihn als jemanden, der „möglicherweise eher daran interessiert war, seine Unschuld zu beteuern als eine Therapie zu bewältigen“.
Suche nach Bewunderung
Was dem Bewährungshelfer überdies in Erinnerung blieb, war der Eindruck, dass da jemand war, „der ungebührlich nach Bewunderung suche“ und Kritik als Kränkung verstand.
Am kommenden und letzten Prozesstag wird ein psychiatrischer Gutachter seinen Bericht verlesen, der dem Gericht zur Orientierung dienen wird. Danach wird plädiert, beraten und entschieden.
Besonders auch die Frage um eine Sicherheitsverwahrung dürfte dann im Raum stehen.