Zweimal hatte der Bauausschuss des Lichtenfelser Stadtrats die Nutzungsänderung von Büroflächen im ehemaligen Striwa-Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern abgelehnt. Auch nachdem der Bauherr die geforderten Auflagen erfüllt hatte. Da die Vorraussetzungen zur Genehmigung vorlagen, hat das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt. Die ersten 19 Flüchtlinge aus der Ukraine sind am 12. Mai eingezogen, wie das Landratsamt auf Nachfrage mitteilte.
Genehmigt wurde eine Belegungskapazität von 37 Personen im dritten Stockwerk des Gebäudes, so Pressesprecher Andreas Grosch. Grundlage dafür sind die Leitlinien des Bayerischen Innenministeriens, die pro Person eine Fläche von mindestens sieben Quadratmetern sowie entsprechenden Zugang zu Waschbecken, Duschen, Toiletten, Kochplatten und Kühlschränken vorsieht.
Schallschutz und Außentreppe
„Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen, hatte der Bauherr auch Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung“, begründet Grosch die Ersetzung des durch die Stadt verweigerten Einvernehmens. Nach der ersten Beteiligung der Stadt Lichtenfels habe dieser mehrere Umplanungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Standort einer neu zu errichtenden Außentreppe verändert, so dass die Baugrenzen eingehalten werden. „Das Vorhaben entspricht nun den Festsetzungen des in diesem Bereich gültigen Bebauungsplanes“, so Grosch. „Da keine Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig waren und auch von anderen städtischen Satzungen nicht abgewichen wird, war das Einvernehmen der Stadt Lichtenfels nicht zwingend erforderlich.“

Auch die Bedenken der Stadträte wegen des Lärmschutzes seien durch Schallschutzmaßnahmen erfüllt, die sowohl den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprächen als auch den immissionsschutzfachlichen Anforderungen genügten. Statt Lärmschutzfenstern wurden Schallschutzvorhänge angebracht.
Wie im Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis vorgesehen, müsse der Betreiber der Unterkunft einen sogenannten „Kümmerer“ stellen, der nicht nur die Unterkunft regelmäßig kontrolliert, sondern auch Hilfe zur Selbsthilfe für die ankommenden Menschen leistet. Zu seinen Aufgaben gehöre etwa die Einweisung der Flüchtlinge in die Örtlichkeit, die Benutzung der Gerätschaft und in die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Kontrolle der Anwesenheit, die Organisation und Überwachung der Haushaltsorganisation sowie Hilfestellung bei Behördengängen oder Arztbesuchen.
Deutlich weniger Flüchtlinge
Die Zuweisungen von Flüchtlingen sind mit 23 Personen im ersten Quartal dieses Jahres deutlich zurückgegangen. So waren es 2024 im ersten Quartal 91 Personen. Zurzeit sind 816 Flüchtlinge im Landkreis Lichtenfels untergebracht. Davon leben in dezentraler Unterbringung (Betrieb durch Landratsamt Lichtenfels) 559 Personen, in Gemeinschaftsunterkünften (Betrieb durch Regierung von Oberfranken) 171 Asylbewerbern, in Privatwohnungen 72 und in Jugendhilfeeinrichtungen 14.
In den dezentralen Unterkünften des Landkreises sind zur Zeit 235 freie Plätze. Für diese freien Plätze fallen allerdings keine Zahlungen von Seiten des Landratsamtes an, da nur bei Belegung gezahlt wird. „Die Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass sich das Landratsamt strategisch flexibel aufstellen muss, um bei steigenden Zugangszahlen auch schnell reagieren zu können“, betont Andreas Grosch. Die 91 Zuweisungen im ersten Vorjahres-Quartal zeigten, wie schnell hier die Kapazitäten erschöpft sein können. Zumal es sehr schwierig sei, kurzfristig dezentrale Unterkünfte zu mieten.