Polizeiaufgebot und Schaulustige bildeten vor drei Jahren eine Facette beim Urteil gegen einen damals 64-Jährigen. Am Freitag stand der nun 67-jährige Mann erneut vor Gericht und wieder im Zusammenhang mit dem einstigen Vorfall. Es ging um Hausfriedensbruch.
1500 Euro Geldstrafe sprach Richterin Katharina Mülling am Ende eines ungewöhnlichen Prozesses als Urteilsspruch aus. Ungewöhnlich darum, weil auch das Verhalten des aus dem östlichen Landkreis stammenden Angeklagten erneut abseits jeder Üblichkeit war. Die im Rahmen der Strafprozessordnung völlig übliche und zulässige Erkundigung der Richterin nach seiner Adresse, schien er in gewisser Weise übel zunehmen. Statt zu antworten, forderte er sie auf, ihm im Gegenzug auch ihre Adresse zu nennen. Mit „Es wird dazu führen, dass ich Sie in Haftung nehmen werde“ sollte er in Bezug auf eine Verurteilung erklären.
Beleidigung und Mittelfinger
Es ging um einen Vorfall am 27. Mai 2023. Da betrat der Angeklagte einen Supermarkt im östlichen Landkreis, in dem gegen ihn ein Hausverbot Wirksamkeit hatte. Das jedenfalls erklärte der Filialleiter, der sich bei besagtem Hausverbot auf eines aus dem Jahr 2021 bezog. Es war das Hausverbot, weshalb der Angeklagte einst zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Nun aber hat der Mann laut dem aktuellen Filialleiter erneut gegen das Hausverbot verstoßen und sich dabei höchst ungebührlich verhalten. Er gab an, als Arschloch tituliert und mit dem Mittelfinger bedacht worden zu sein. Auf die richterliche Frage, wie lange das Hausverbot Geltung hatte, erklärte er, dass es unbegrenzt gilt.
Immer wieder sollte der Angeklagte darauf zu sprechen kommen, was einst mit dem Hausverbot im Zusammenhang stand. und das war seine Weigerung, im Laden eine Corona-Maske zu tragen. Er erklärte, ein Attest dafür besessen zu haben, keine Maske tragen zu müssen. Das erfuhr damals in der Verhandlung eine Anfechtung. Doch was der Filialleiter in der Verhandlung überdies zum 27. Mai erklärte, war, dass ihm vom Angeklagten ein gänzlich anderer Name genannt wurde, der auf König gelautet habe. Das wiederum bestritt der Angeklagte.
Unbestreitbar
Was unbestreitbar war, war das, was im Bundeszentralregister zu dem 67-Jährigen steht. Er hatte schon Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch, weshalb Staatsanwältin Sattler in ihrem Plädoyer davon sprach, keine Einsicht zu erwarten. So etwas wie mangelnde Einsicht sollte sich im weiteren Verlauf auch zeigen, als sich Richterin Mülling nach der Höhe seiner Rente erkundigte.
Hintergrund: An der Höhe von Einnahmen hat sich eine Geldstrafe zu bemessen. Wird die Höhe nicht genannt, kann das Gericht schätzen, was einem Verurteilten nicht unbedingt zum Vorteil gereicht. Das erklärte Richterin Mülling dem Angeklagten, doch der sollte zu seiner Rentenhöhe vage bleiben. Auch der Nachfrage nach seiner Schulbildung begegnete er mit „Muss Sie nicht interessieren“.
Für Staatsanwältin Sattler stand aufgrund der Zeugenaussage fest, dass sich der angeklagte Vorfall auch just so abgespielt hatte, dass der Hausfriedensbruch nebst Beleidigungen stattgefunden hat. Sie forderte darum eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.
Richterin gedroht
Der Angeklagte hingegen suchte zu präzisieren. Er habe eben nicht beleidigt, sondern dem Filialleiter gesagt, er möge sich das Buch „Keine Zeit für Arschlöcher“ kaufen. Im Falle einer Verurteilung erklärte er gegenüber Mülling auch etwas: „Sie werden sich verantworten müssen – das System ist am Kippen.“
Dann erfolgte der Urteilsspruch. Er sollte auf Geld- statt Haftstrafe lauten, obwohl sich der 67-Jährige selbst für eine Haftstrafe ausgesprochen hatte.