Als Richter Matthias Huber nach den Plädoyers dem Angeklagten mitteilte, dass dieser jetzt noch vor Urteilsverkündung das letzte Wort habe, eröffnete sich ein bitterer Moment in spaßiger Verkleidung. Mit „Ich müsst' mal aufs Klo“ schöpfte der Angeklagte sein ihm zustehendes Recht aus. Eine Szene aus einer Schöffengerichtssitzung, bei der deutlich wurde, auf welch unterschiedlichen Frequenzen Wörter und Gedanken gesendet werden können.
Sobald der aus dem östlichen Landkreis angereiste 37-jährige Obdachlose Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen bezog, so oft verlor er sich in Assoziationen, schweifte vom Wesentlichen ab und kam höchstens über Umwege auf den Punkt, der für die Anwesenden von Bedeutung war.
Vier Angeklagepunkte gegen Beschuldigten
Immerhin lagen vier Anklagepunkte gegen ihn vor, die Staatsanwalt Mario Geyer vorbrachte. Nicht nur soll der Mann im Juni vor zwei Jahren in einem Nebengebäude des Burgkunstadter Bahnhofs Marihuana mit sich geführt, er soll überdies einem dort sich aufhaltenden Brüderpaar einen Joint angeboten haben. Die beiden Brüder waren allerdings erst zwölf beziehungsweise vierzehn Jahre alt. Für Geyer ein Fall strafbarer Verbrauchsüberlassung.
Ein Jahr später ereignete sich auch im Juni ein Vorfall mit einem E-Scooter. Diesen fuhr der Angeklagte weder mit Haftpflichtversicherung noch mit Fahrerlaubnis. Zweimal noch sollte er im September 2020 auffällig werden. So rief er am 6. September den Notruf der Polizei an und handelte sich im Zuge dessen den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat ein. Doch besonderes Augenmerk sollte aber auf dem Vorfall liegen, der eine Mutter verstörte, die ihm mitsamt ihrer fünfjährigen Tochter als Passantin begegnet war. Dabei soll der Angeklagte dem Kind eine sexuelle Avance gemacht haben.
Keine sachdienlichen Einlassungen des Angeklagten
Wirklich sachdienlich waren die Einlassungen des Angeklagten oft nicht. Wirre Gedanken, womöglich sogar in Unschuld in ihm aufgestiegen, kennzeichneten seine Reden. Das bezog sich besonders auf den Vorfall mit dem Kind. „Ich war Eis essen und erzählte von dem Pferdeschwanz, den ich als Kind hatte (…) und habe gemalt und Bildern Namen gegeben. Ich habe das Mädchen nicht angesprochen, ich habe mit mir selber gesprochen“, so die phasenweise völlig wirre Stellungnahme des 37-Jährigen zu dem Vorfall.
Diesen hatte die Mutter des Kindes präziser in Erinnerung. Und er begann verworren, wenngleich harmlos. „Er hat uns mit ,Seid ihr die Baumfäller?‘ angesprochen“, legte die Enddreißigerin dar, und Richter Matthias Huber war anzumerken, dass er sich in die Denk- und Bezugsweise des Angeklagten einzufinden suchte. Was die Mutter klar zum Ausdruck brachte, war der Umstand, wonach sich der Angeklagte ihrer Tochter gewidmet hatte, sich gar zu ihr hinab beugte.
„Konsumieren Sie denn Betäubungsmittel?“, wollte Huber vom Angeklagten wissen, und dieser erzählte ihm jetzt vergleichsweise zusammenhängend, dass er immer versucht habe, Marihuana abzusetzen, und dass ihm gesagt worden sei, nicht alt zu werden. Doch eine echte Antwort auf die Frage boten diese Einlassungen nicht. Auch das Brüderpaar sollte nicht unbedingt eine Deckungsgleichheit zu seiner einstigen Aussage bei der Polizei hinbekommen. Doch auf die maßgebliche Frage, ob ihm der Joint angeboten worden sei, verneinte das Brüderpaar.
Selbst der Psychiater konnte Lebenslauf nicht rekonstruieren
Mit Klemens Lange saß ein sachverständiger psychiatrischer Gutachter im Saal 14 des Amtsgerichts. Auch er war aufgefordert, sich zum Zustand des Angeklagten zu äußern. „Ich habe es nicht geschafft, seinen Lebenslauf zu rekonstruieren“, so der Mediziner, der dem Beschuldigten ein „klares moralisches und rechtliches Vorstellungsvermögen“ bescheinigte. Ansonsten ermahnte Lange ihn eindrucksvoll: „Sie haben die Wahl, gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich behandeln, oder das Strafrecht kommt auf Sie zu.“
Zumindest an diesem Tag sollte es schon eintreffen. Nach kurzer Beratung verkündete das Schöffengericht ein Urteil, das in manchen Punkten nahe an der Forderung der Staatsanwaltschaft war. Wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, dem unerlaubtem Gebrauch des Scooters sowie der Beleidigung des Kindes verhängte es eine sechsmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Anklagevertreter hatte 17 Monate Haft zur Bewährung gefordert
Anklagevertreter Geyer hatte 17 Monate gefordert, aber diese eben auch auf Bewährung und mit der Verhängung einer Bewährungsauflage in Höhe von 600 Euro. Das Schöffengericht lag nur 50 Euro unterhalb Geyers Forderung. Doch im Gegensatz zum Staatsanwalt sah das Gericht die Kindesbeleidigung als erwiesen an und folgte der Erinnerung der Mutter an den Vorfall. So erging am Ende der Verhandlung auch von Richter Huber noch der dringende Hinweis an den Verurteilten, sich in Behandlung zu begeben.