18 Monate Haft zu drei Jahren auf Bewährung plus 1400 Euro Geldstrafe und die Aufsicht durch einen Bewährungshelfer für die Dauer von drei Jahren. So lautet das Urteil des Amtsgerichtes in einem Schöffengerichtsverfahren gegen einen 31-Jährigen Syrer wegen Geldfälschung. Das Gericht folgte in seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Richter Matthias Huber hielt fest, dass bei dem Angeklagten von Schuldeinsicht keine Rede sein konnte. Was war passiert?
Dass man sich im Internet Geldscheine beschaffen kann, auf diese Idee ist ein 31-jähriger Mann in Weismain gekommen. Allerdings handelt es sich bei derartigem Geld um Falschgeld, das höchstens zu Dekorationszwecken dient und besser nicht unter die Leute gebracht werden sollte. Weil der Syrer aus Weismain das aber tat, stand der Mann nun wegen Geldfälschung vor Gericht.
Ruhig und gefasst wirkend saß der Angeklagte neben seinem Rechtsanwalt Manfred Glöckner, der im Verlaufe der Verhandlung immer wieder erwähnte, dass sein Mandant null Ahnung vom deutschen Rechtssystem gehabt habe und dann auch noch mit dem Umstand konfrontiert wurde, dass auf Amazon Geld angeboten wird. Worauf Glöckner hinaus wollte, war, dass man dem Angeklagte abnehmen müsse, dass er als Flüchtling seiner Familie immer wieder Selfies schickte, die zeigen sollten, wie gut es ihm jetzt in Deutschland geht.
Doch mit dem Zeigen und den Selfies war es ja nicht getan, denn da war auch noch der 26. März dieses Jahres, als der Angeklagte mit den gekauften Geldscheinen eine Spielothek betrat um zum Spielen Scheine zu wechseln. „Möchten Sie zu diesem Tatvorwurf etwas sagen?“, erkundigte sich Richter Matthias Huber. „Ich habe das Geld gekauft, ich wollte damit angeben, dass ich so viel Geld habe. Das war ein Fehler von mir.“ Dass sich der vorgelegte 100-Euro-Schein nicht echt anfühlte, fiel der Mitarbeiterin der Spielhalle auf. Die 48-Jährige erinnerte sich im Zeugenstand noch sehr gut an den Vorfall.
Er hat mir seinen Ausweis gegeben, den habe ich durchgezogen und wollte ihm eine Spielerkarte übergeben. Dann hat er mir einen Schein gegeben, der sich anders angefühlt hat.
Die Mitarbeiterin überprüfte das Geld im Wechsler. Als es sich als Falschgeld herausstellte, habe sie sich eine Kopie vom Ausweis gemacht und die Polizei verständigt. Kurz darauf kam die Polizei zu einer Hausdurchsuchung zu dem jungen Mann.
Staatsanwältin Melanie Edler stellte dem Angeklagten die Frage, was er denn getan hätte, wenn die Casino-Mitarbeiterin ihm echtes Wechselgeld zurückgegeben hätte, als er antwortete, dass er die Frau auf diesen Irrtum sicher aufmerksam gemacht hätte, musste Edler auch lachen.
Auch Richter Matthias Huber erkundigte sich bei der Zeugin, ob der Angeklagte auf die Falschheit des Geldes hingewiesen hat, er erhielt nur ein Kopfschütteln.
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Zeugin in dem Verfahren war noch die polizeiliche Sachbearbeiterin. Sie berichtete darüber, was bei der Hausdurchsuchung aus dem Bettkasten des Angeklagten geholt wurde.
Von jeder Geld-Schein-Sorte waren 20 Exemplare bestellt worden, aber sowohl von den 500-Euro-Scheinen, wie auch von den 10-Euro-Scheinen fehlten welche. Aus meiner Erfahrung werden solche Scheine bei kleineren Geschäften in Umlauf gebracht, merkte die Sachbearbeiterin an.
Staatsanwältin Edler stellt nach der Beweisaufnahme fest. Es ist schlicht und ergreifend davon auszugehen, dass der Angeklagte mit dem Geld spielen und Falschgeld in Umlauf bringen wollte. Auf Glöckners Hinweis, wonach sein Mandant Geld bestellte, weil er im Vertrauen auf eine Rechtmäßigkeit handelte, ging sie nicht weiter eingehen. Vielmehr brachte sie, dass der Angeklagte sich zum Verbleib der fehlenden Scheine nicht geäußert habe.