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LICHTENFELS: Maskenverweigerer: Angeklagter abwesend, Anwalt renitent

LICHTENFELS

Maskenverweigerer: Angeklagter abwesend, Anwalt renitent

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    Für den Fortgang einer nicht enden wollenden Geschichte sorgte am Montag auf dem Landgericht ein Mann aus dem östlichen Lichtenfelser Landkreis. Weil er im Juli des vergangenen Jahres wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte er Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nun landete sein Fall am Landgericht. Der einzige, der dort zur eigenen Berufungsverhandlung nicht landete, war der Mittsechziger selbst. Pikant dabei: Auch sein Anwalt Ralf Ludwig zeigte sich von seiner unkooperativen Seite.

    Anwalt verweigert das Masketragen

    Es war kurz vor 9 Uhr, da wurden Stimmen vor dem Saal F im Parterre des Landgerichts laut. In zwei Minuten sollte das Schöffengerichtsverfahren beginnen, aber die Stimmen auf dem Gang verhießen nichts Gutes. Was durchdrang, war die Botschaft, wonach der Anwalt des Mittsechzigers ohne Corona-Maske vor der Tür steht und zum Betreten des Gerichts auch keine Maske aufsetzen möchte. Kein Wunder: Ralf Ludwig geisterte schon öfter als „Querdenker-Anwalt“ durch die Presselandschaft.

    Weshalb sein Mandant Berufung eingelegt hatte, hatte seinen Ursprung in einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenfels vom 26. Juli 2021. Damals verurteilte ihn Richter Matthias Huber wegen Hausfriedensbruchs zu 1120 Euro Geldstrafe. Schon die damalige Urteilsverkündung war geprägt vom gemeinsamen Fernbleiben von Anwalt samt seines damals 64-jährigen Mandanten. Der Urteilsverkündung wiederum ging zwei Wochen vorher ein Prozess voraus, bei welchem sich der Angeklagte höchst querulatorisch zeigte, immer wieder die im Gerichtssaal obligate Maske abzustreifen suchte und keine guten Worte für die Polizeibeamten übrig hatte, die ihn vorführten und ihn im Stehen bewachten.

    Siebenmal am Kassenband randaliert und Mitarbeiter beleidigt

    Worum es bei dem damaligen Prozess eigentlich ging, waren sieben Fälle, bei denen der Mann zwischen Sommer und Herbst 2020 sowie im Januar 2021 in Supermärkten einkaufen wollte, obwohl er dort Hausverbot hatte. Entzündet hatte sich damals alles an dem Umstand, dass er die Corona-Maskenpflicht, trotz mehrmaliger Aufforderung ihr nachzukommen, umging. Stattdessen randalierte er, schlug Getränkepackungen auf dem Kassenband kaputt und beleidigte Mitarbeiter.

    Im Grunde kam es jetzt am Landgericht noch vor Prozesseröffnung zur ersten Sitzungspause, ging doch seitens des Rechtsanwalts gegenüber Richterin Karolin Lindner der Vorwurf wegen Befangenheit ein. Eine Taktik, die der Rechtsanwalt seinerzeit auch schon gegenüber dem Lichtenfelser Richter Matthias Huber angewandt hatte. Überdies zog es der bis 9.15 Uhr vor dem Gerichtsgebäude gebliebene Anwalt vor, sich nun gänzlich zu entfernen.

    Zudem stellte sich heraus, dass der Angeklagte höchst kurzfristig vor Gericht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer Achillessehnenentzündung vor Gericht vorlegen ließ. Doch als sich Richterin Lindner telefonisch bei der diese Krankschreibung ausstellenden Ärztin informierte, erhielt sie von ihr eine interessante und gleichermaßen verblüffende Auskunft: „Aha, darum wollte er sich also bis einschließlich Montag krankschreiben lassen.“ Tatsächlich lag die ursprüngliche Absicht der Ärztin darin, den Maskenverweigerer nur bis einschließlich Sonntag krankzuschreiben.

    Insgesamt zehn Zeugen sollten am Montag gegen den nicht erschienenen Mann aussagen. Sie alle wurden von Richterin Karolin Lindner unvernommen wieder heimgeschickt. Nun wird das Verfahren in zwei Wochen erneut aufgerufen. Dann mit insgesamt sogar 13 Zeugen. Es dürfte ein langer Verhandlungstag werden. Ob mit oder ohne den Angeklagten, ist dabei die Frage.

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