Wegen neun Fällen von Betrug, die er innerhalb von zwei Wochen begangen hatte, musste sich ein 22-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis jetzt vor dem Amtsgericht Lichtenfels verantworten. Dass er schuldig gesprochen würde, war dem Mann klar. Umfassend gestand er den ihm vorgeworfenen Betrug.
Mit einer Tankkarte für ein Firmenfahrzeug tankte der Mann am 23. Dezember 2019 seinen Privatwagen. Dieser Tankbetrug entwickelte sich bis zum 6. Januar 2020 zu einer Gewohnheit. Einmal bezahlte er mit der Karte Benzin für 70 Euro, ein anderes Mal für 40 Euro. Am Ende erhielt sein Arbeitgeber, die Post, eine Abrechnung in Höhe von rund 570 Euro.
In zwei Wochen läuft eine Rechnung von 570 Euro auf
Weil der Dienstwagen einen Dieselmotor hatte, der Angeklagte aber Super tankte, fiel die Sache einem betriebsinternen Ermittler auf. „Ich habe Meldung bekommen vom Tankkartenmanagement“, sagte der Prüfer vor Richterin Daniela Jensch aus. Der Angeklagte habe seine Verfehlungen ohne Umschweife zugegeben.
Unklar waren jedoch die Gründe, die den Mann zum Betrüger werden ließen. Er gab an stark verschuldet gewesen zu sein und finanziell in der Klemme gewesen. Nach der nächsten Lohnzahlung habe er den Missbrauch der Tankkarte dem Arbeitgeber melden wollen.
Staatsanwalt Schütz: Mit Tankkarte ist die Hemmschwelle niedriger
Weil der 22-Jährige seine Taten gestand und nicht vorbestraft ist, rückte Staatsanwalt Harun Schütz vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs ab. Außerdem sei die Hemmschwelle zum Betrug mit einer Karte niedriger: „Es sei nicht dasselbe, wie wenn man in neun einzelnen Fällen einen anwesenden Menschen betrügt.“ Gegen den Angeklagten spreche allerdings die Häufung der Vorfälle in „so eng beieinander liegendem Zeitraum.“ Daher plädierte der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 3000 Euro.
Der Argumentation mit der niedrigen Hemmschwelle folgte Richterin Daniela Jensch. Wegen Betrugs verurteilte sie den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro. Ein Beschluss, den der Verurteilte ohne Widerspruch annahm.