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LICHTENFELS: Lichtenfels: Hotelrechnungen nicht bezahlt

LICHTENFELS

Lichtenfels: Hotelrechnungen nicht bezahlt

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    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    „Bleiben Sie heute freiwillig da?“, sollte Richterin Katharina Mülling am Montagmorgen zum Prozessauftakt die angeklagte 36-Jährige fragen. Offenbar, darauf sollte während der Verhandlung nicht weiter eingegangen werden, gab es in zurückliegender Zeit schon mal Probleme mit ihr auf der Anklagebank. Darum wurde die Mittdreißigerin auch polizeilich vorgeführt.

    Jedenfalls versicherte die Frau, sich ihrem Verfahren um Betrug zu stellen. Und so oblag es Staatsanwalt Benedict Mayer, eine Anklageschrift zu verlesen, die von einem Schaden in Höhe von 2260,20 Euro sprach. Es ging um nicht bezahlte Lichtenfelser Hotelrechnungen.

    Im Grunde genommen einfach

    Im Grunde war der Sachverhalt einfach: Zwischen dem 9. bis 18. Mai dieses Jahres logierte die derzeit arbeitslose Lichtenfelserin in einem Hotel der Korbstadt, ohne die dafür angefallenen Kosten zu bezahlen.

    Doch damit nicht genug, mietete sie doch ab dem 11. Mai für „einen Freund“ ein weiteres Zimmer an. Doch weder erschien sechs Tage lang dieser Freund, noch zahlte er, noch zahlte die 36-Jährige.

    Auf diese Dinge angesprochen, brachte die Angeklagte ein Lamento vor: „Ich habe dort (in diesem Hotel) über 9000 Euro gelassen und immer bar bezahlt“, ließ sie wissen.

    Dann kam sie auf einen Vorfall zu sprechen, der sie den Entschluss habe fassen lassen, nicht mehr zu zahlen. Die Hotelierstochter habe ihr in einer Diskothek Beleidigungen zugeworfen, sie angeschrien und beschimpft.

    Herzlicher Gast

    Die Beweisaufnahme sollte schnell vonstatten gehen und ohne diese Tochter auskommen. Stattdessen kam eine im Dienst des Hotels stehende Frau und versicherte, dass die Angeklagte „öfter bei uns zu Gast war“. Sie versicherte überdies, dass es sich bei der Angeklagten um einem „herzlichen Gast“ gehandelt habe, der auch „immer bezahlte und freundlich war“. Aber dann kam das Aber: „Aber ab einem gewissen Zeitpunkt hat sie eben nicht mehr bezahlt.“

    Auf die Frage von Richterin Mül-ling, wer denn die beiden Zimmer und somit also auch die Reservierung des Zimmers für jenen ominös-besagten Freund in Auftrag gegeben habe, wusste sich die Zeugin ganz klar zu erinnern: „Die Angeklagte.“

    Zwei Vorstrafen

    Erinnerungen zu der Angeklagten bewahrte sich auch das Bundeszentralregister. In ihm steht zu der Frau, dass sie schon zwei Verurteilungen wegen Betrugs hinter sich hatte. Sie wurden jeweils mit Geldstrafen geahndet und um diese zu bedienen, musste die 36-Jährige schon gut 4000 Euro aufbringen.

    Doch würde es diesmal erneut mit einer Geldstrafe sein Bewenden haben? Nicht, wenn es nach Mayer ging, der an der Frau „eine hohe Rückfallgeschwindigkeit“ ausmachte und zehn Monate Haft zur Bewährung forderte. Drei Jahre sollte dabei die Bewährungszeit dauern und eine Verurteilung noch durch 60 gemeinnützige Arbeitsstunden spürbar werden.

    Wie die Angeklagte dazu stand, ließ sich nicht ergründen. Ihre letzten Worte vor dem Urteilsspruch beschränkten sich auf „Ich habe nichts zu sagen.“

    Plus 50 Arbeitstunden

    Mehr zu sagen hatte dann Richterin Mülling, die wegen erwiesenen Betrugs sieben Monate Haft auf drei Jahre Bewährung aussprach. „Dass Sie in der Diskothek beleidigt wurden, hilft Ihnen nicht – deshalb müssen Sie trotzdem eine Hotelrechnung bezahlen“, so Mülling kurz und knapp. Neben dem Bezahlen der Hotelrechnung, der Haftstrafe zur Bewährung und einer drei Jahre einzuhaltenden Bewährungszeit, wird die Verurteilte auch 50 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten haben.

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