Wieso sind Photovoltaikanlagen in der Lichtenfelser Altstadt nicht erlaubt? Diese Frage stellte in der Bauausschusssitzung Ende Mai der Grünen-Stadtrat Siegbert Koch, als er das Anliegen eines Anwohners aus der Laurenzistraße vortrug.
„Es ist ein Irrglaube, dass PV-Anlagen auf Gebäuden in der Lichtenfelser Altstadt mit ihren drei Sanierungsgebieten nicht erlaubt sind“, sagte Stadtbaumeister Gerhard Pülz damals und bekräftigt im Gespräch mit dieser Redaktion seine Aussage. Er fügt aber an: „Die Anlage muss nur gut gemacht sein. Wenn die einzelnen Module wild gewürfelt auf ein Dach geschraubt werden und es nur um Gewinnoptimierung geht, dann sieht das nicht schön aus.“
Auch Rita von Frantzky, die Sanierungsbeauftragte für die drei Lichtenfelser Sanierungsgebiete in der Altstadt (siehe Infobox), ist offen für PV-Anlagen. Ihrer Meinung nach findet derzeit sowieso ein Umdenken bei der Denkmalschutzbehörde und bei der bayerischen obersten Baubehörde statt, was die Ausstattung von Gebäuden in historischen Innenstädten angeht.
„Wir werden die Welt nicht retten, wenn wir in der Altstadt auf drei Häuser eine PV-Anlage setzen. Aber wir müssen anfangen, diese zuzulassen.“
Rita von Frantzky, Sanierungsbeauftragte
Sie gibt allerdings auch zu bedenken, dass geeignete Dachflächen in Sanierungsgebieten in der Regel relativ klein sind. „Wir werden die Welt nicht retten, wenn wir in der Altstadt auf drei Häuser eine PV-Anlage setzen. Aber wir müssen anfangen, diese zuzulassen.“
Dass es in der Lichtenfelser Altstadt bereits Solarstrom- und Solarthermie-Anlagenauf Dächern gibt, zeigt beispielsweise der Blick aufs Dach eines Anwesens in der Stadtknechtsgasse in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtschloss und das Dach eines sanierten Gebäudes in der Mühlgasse. Auch bei einem Bauvorhaben in der Judengasse sei eine PV-Anlage vorgesehen, führt Stadtbaumeister Pülz ein weiteres Beispiel an. Natürlich sei aber nicht jedes alte Gebäude geeignet für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Das Stadtschloss oder das altehrwürdige, von 1740 bis 1743 von Justus Heinrich Dientzenhofer erbaute Rathaus werden eher keine PV-Paneelen aufs Dach gesetzt bekommen – bei letzterem sprechen alleine die vielen Gauben dagegen –, sagen Pülz und von Frantzky. Doch wo es jetzt bereits in den drei Sanierungsgebieten der Altstadt dunkle Dächer gebe, liege die Installation von Solaranlagen durchaus im Bereich des Möglichen.
Gelockerte Gestaltungssatzung erlaubt einen Spielraum
Außerdem sind sich beide einig: Die Dachlandschaften werden sich ändern. Dafür sorge beispielsweise die Entwicklung von Solarziegeln. PV-Anlagen seien besser als blaue Ziegel, betont dazu Rita von Frantzky und mutmaßt, dass es in Zukunft immer weniger rote Dachlandschaften geben wird. Doch zurück zur Altstadt. Hier verweist Stadtbaumeister Gerhard Pülz auf die gelockerte „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Bereich des historischen Stadtkerns der Stadt Lichtenfels“ vom 5. Oktober vergangenen Jahres. Hier heißt es in Paragraph 4 „Energetische Maßnahmen“, Absatz 2:

„Kollektoren für Solarthermie und Photovoltaikanlagen sind nicht einsehbar der jeweiligen Situation harmonisch anzupassen. Sie sind auf die maximal nötige Größe zu beschränken. Die Module sind in einem geschlossenen und rechteckigen Feld anzuordnen. Sie müssen eine matte, tiefdunkel monochrome Oberfläche haben und ohne sichtbare metallischglänzende Einfassung sein. In besonderen Ausnahmen können auch Anlagen zugelassen werden, die vom Straßenraum aus sichtbar sind. An solche Anlagen sind besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Material zu stellen (z.B. Indachanlage). Alle Anlagen sind in entsprechenden Plänen und Detailzeichnungen darzustellen.“
Keine Steine in den Weg legen
Baudenkmäler gibt es aber nicht nur in der Altstadt, sondern beispielsweise auch beim alten Güterbahnhof. Hier hatte vor einiger Zeit ein Bauherr ebenfalls sein Interesse an einer Photvoltaik-Anlage auf dem Dach seines historischen Industriegebäudes geäußert. Dafür hatte sich sogar Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) eingesetzt.
Auch bei solchen Vorhaben wollen weder Pülz noch von Frantzky den Interessenten Steine in den Weg legen. Letztendlich komme es darauf an, gemeinsam mit der Denkmalpflege eine gute Lösung zu finden, um die Herausforderungen der Zeit – Energiesparen, Klimaschutz, die Nutzung natürlicher Energien – meistern zu können, betonen die beiden.

Die Stadtsanierungsgebiete Die Stadt Lichtenfels verfügt über drei Stadtsanierungsgebiete. Die Sanierungsgebiete 1 und 2, „Östliche Altstadt“ und „Altstadt Mitte“, umfassen ungefähr den Bereich zwischen Bgm.-Dr.-Hauptmann-Ring, Bahnhof, Bahnhofstraße, die Straße Am Stadtgraben, Langheimer Straße, Pabstenweg und Bürgerweg. Das Sanierungsgebiet 3 „Coburger Straße“ beinhaltet das Areal nördlich der Bahnlinie, reicht im Osten bis zum Beginn des Fachmarktzentrums und den Schneidmühlenweg, im Norden den Main und die Kirschbaummühle und reicht im Westen bis ungefähr zum Anwesen Wöhrdstraße 16. Weiter heißt es auf der Homepage der Stadt Lichtenfels: „In den Sanierungsgebieten unterstützt die Stadt auch private Immobilieneigentümer mit den kommunalen Förderprogrammen und schafft Anreize, die Wohn- und Lebensqualität der Innenstadt weiter zu verbessern und somit die Innenstadt zu stärken. Mit dem Stadtsanierungsprogramm und dem Geschäftsflächenprogramm erhalten Eigentümer von Immobilien in den Sanierungsgebieten eine finanzielle Förderung durch Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung sowie aus Fördergeldern der Stadt Lichtenfels.“