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LICHTENFELS: Sind 55 Gramm Marihuana noch Eigenbedarf?

LICHTENFELS

Sind 55 Gramm Marihuana noch Eigenbedarf?

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    Was die Polizei bei dem 19-Jährigen fand, war nicht mehr grenzwertig. Denn 55 Gramm Marihuana mit entsprechend hohem Wirkstoffgehalt brachten den jungen Mann aus dem nördlichen Landkreis Lichtenfels am Dienstag vor Gericht. Es hieß auch, er habe damit gehandelt. Angeklagt war somit der Verdacht auf ein Verbrechen.

    Der 19-Jährige ist ein offenbar ruhiger Junge. Noch dazu nicht vorbestraft, wie die Jugendgerichtshilfe über ihn berichtete. Er habe „einen starken Willen“, sagt er. Den Verdacht, mit Marihuana gehandelt zu haben, wies er von sich. Doch wozu diese Menge? „Ich habe mal 50 Gramm geholt und etwas dazu noch geschenkt bekommen“, erklärte er.

    Bei der Hausdurchsuchung findet die Polizei eine Waage und viel Geld

    Doch die Polizei, die am 30. Mai 2022 sein Zimmer durchsuchte, fand neben den Drogen auch eine Feinwaage und Bargeld in der Schublade, was den Verdacht auf Handel nahe legte. Darauf deutete auch das gefundene Bargeld von 1320 Euro hin. Für ein Schmunzeln bei den Prozessbeteiligten sorgten die Baustellenschilder, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden.

    „Ich mag es, wenn ich meinen Konsum regele und Kontrolle über meinen Körper habe“, begründete der Angeklage den Besitz einer Feinwaage. Außerdem betonte er, dass er die Drogen lediglich zum eigenen Konsum im Haus hatte. Doch aufgrund seines starken Willens sehe er sich durchaus in der Lage, die Sucht zu überwinden. „Jetzt könnte ich etwas ketzerisch sagen, es ist ja schon ein Jahr her (…) und Sie konsumieren noch – da ist es mit dem starken Willen wohl nicht so weit“, warf Richter Matthias Huber ein. Dann offenbarte er ihm die Tragweite seines Fehlverhaltens: Wäre der Angeklagte bereits 21 Jahre alt, würde der Strafrahmen bei einem Jahr Haft beginnen – „nur mal so zur Verdeutlichung“.

    Der Prozess sei „eine Zäsur“ im Leben seines Mandanten und habe „Eindruck auf ihn gemacht hat“, versicherte Rechtsanwalt Michael Wich. Zugute gehalten werden sollte dem Angeklagten sein bis dato tadelloser Lebenswandel: Zwei Schulabschlüsse und keine Vorstrafen.

    „Mit zugedrückten Augen“ stimmt die Staatsanwältin zu

    Weil er bald den Führerschein machen wolle, hebe er regelmäßig Geld von seinem Konto ab und lege es in die Schublade, um für die Fahrschule zu sparen. Daher stamme auch die von der Polizei gefundene Summe von 1320 Euro. Eine Einlassung, die ihm das Gericht abnehmen sollte.

    Richter Huber und Staatsanwältin Patricia Adler berieten darüber, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. „Mit zugedrückten Augen“ würde sie diesen Gedanken mittragen, meinte die Staatsanwältin. Richter Huber regte an, das Verfahren gegen 500 Euro Geldauflage einzustellen. „Dann muss der Führerschein noch mal ein paar Monate warten“, sagte er. Außerdem soll der 19-Jährige sechs Monate lang an einem Projekt zur Aufarbeitung persönlicher Defizite auch hinsichtlich Drogen teilnehmen. Diesem Vorschlag stimmte der Angeklagte zu und zeigte sich willens, auch die Geldstrafe zu akzeptieren.

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