Ein Politikum ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, die ab Januar 2025 gelten wird. In einer Kampfabstimmung hat der Stadtrat die neue Entwässerungssatzung am Dienstagabend mit knapper Mehrheit von einer Stimme beschlossen. Dagegen stimmten Zweite Bürgermeisterin Sabine Rießner, Robert Gack, Otto Dinkel, Bernd Krauß, Uwe Held (alle CSU), Philipp Molendo, Sebastian Alsdorf (JB), die WLJ-Fraktion, Ulrike Bauer-Trolp, Ina Dorsch (beide SPD) und Heike Kunzelmann (AfD). Für Diskussionen sorgte auch die Anpassung der Grundsteuer.
Bereits im Februar 2023 hatte sich der Stadtrat auf Antrag der Grünen dafür entschieden, künftig das Niederschlagswasser getrennt vom Schmutzwasser zu berechnen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Trockenheit einen Anreiz zu geben, damit die Grundbesitzer Flächen entsiegeln und Wasser in Zisternen speichern.
Es sei eine „Herkulesaufgabe für die Verwaltung“ gewesen, alle Grundstücke nach ihrer Versiegelung zu berechnen, betonte Bürgermeister Andreas Hügerich. Durch Infoversammlungen und Beratungen sei sichergestellt worden, dass die Bürger nicht alleingelassen werden. Zur Ermittlung der Gebühren seien sämtliche Kosten der Entwässerungseinrichtungen von Investitionen über Betriebskosten bis zu den Einnahmen nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser aufgeschlüsselt und die Gesamtkosten nach der versiegelten Fläche umgelegt worden, erläuterte Andreas Lehe von der Verwaltung.
Einfamilienhäuser zahlen weniger
Aus den Gesamtkosten für Niederschlagswasser für 2025 (555.373 Euro) ergab sich eine Gebühr von 18 Cent pro Quadratmeter für die nächsten drei Jahre. Die Schmutzwassergebühr wird 2025 (Gesamtkosten: 3,03 Millionen Euro) 3,15 Euro pro Kubikmeter betragen; 2026 steigt sie auf 3,21 Euro und 2027 auf 3,23 Euro.
„Supermärkte oder Firmen mit viel versiegelter Fläche werden mehr zahlen, Ein- und Mehrfamilienhäuser weniger“, fasste Lehe zusammen. Hätte man die gemischte Gebühr beibehalten wären die Kosten für alle Bürger teurer geworden: 2024: 3,41 Euro pro Kubikmeter, 2025: 3,72 Euro, 2026: 3,80 Euro und 2027: 3,82 Euro. Anhand zwei städtischen Liegenschaften rechnete er vor, wie sich die Abwassergebühr verändern wird. Beim Rathaus (225 Quadratmeter Fläche) steige sie um 333 Euro, während für ein Einfamilienhaus (98 Quadratmeter, zwei Personen) 31 Euro weniger anfallen. Bei Mehrfamilienhäusern sei die Ersparnis noch größer. Viele Bürger hätten schon angekündigt, zu entsiegeln.

„Durch die Abrechnung nach dem Verursacherprinzip wird es für viele Bürger billiger“, sagte Dr. Susann Freiburg (Grüne). Der Anreiz zur Entsiegelung leiste einen Beitrag zum Schutz des Grundwassers. Als ungerecht bezeichnete Roland Lowig (WLJ) die Splittung, weil Anwesen mit großen Höfen und Dächern gegenüber Einfamilienhäusern benachteiligt würden. Die Stadt hätte gegen die Vorschrift zur Gebührensplittung klagen sollen, zumal nur 190 von 2060 bayerischen Kommunen diese eingeführt hätten. Von einem „Bürokratiemonster“ sprach Johannes Oppel (WLJ). Auch Robert Gack meinte, mit einer Klage wäre die Stadt besser gefahren. Die Kosten für die Berechnungen stünden in keinem Verhältnis zur Einsparung von 29 Cent pro Kubikmeter, kritisierte Heike Kunzelmann (AfD).
Zündstoff bot auch die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer aufgrund der Umstellung auf das wertunabhängige Flächenmodell als Berechnungsgrundlage. Ab 2025 wird die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) auf 400 Prozent angehoben (bisher 340 Prozent), die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) auf 210 Prozent (bisher: 360 Prozent) gesenkt. Die WLJ-Fraktion und die AfD stimmten dagegen.
Werden Landwirte benachteiligt?
„Wir wollen nicht mehr Geld einnehmen als vorher“, begründete Kämmerer Dominik Först die Notwendigkeit der Anpassung. Allerdings könne die neue Berechnungsgrundlage Änderungen für die Bewertung einzelner Grundstücke ergeben. Da noch rund 16 Prozent der Messbescheide fehlen, werde die Berechnung bis Juni überprüft und eventuell eine erneute Anpassung vorgeschlagen, sagte Först auf Frage von Arnt-Uwe Schille (SPD). Vor einer Benachteiligung der Landwirte mit großen Flächen warnte Roland Lowig (WLJ): „Alle anderen Kommunen senken die Hebesätze und wir erhöhen sie.“ Heike Kunzelmann (AfD) forderte eine Senkung auf 185 Prozent, da Menschen mit großen Grundstücken benachteiligt und ihre Altersvorsorge gefährdet werde.


Aus dem Stadtrat: Strompreis sinkt, Friedhofsgebühren steigen Einstimmig beschlossen wurde eine Senkung des Strompreises durch die Stadtwerke ab Januar 2025 aufgrund sinkender Beschaffungspreise. Der Körbla-Strom wird 32,50 Cent pro Kilowattstunde kosten (Arbeitspreis: 156 Euro im Jahr), Korb-Strom 32 Cent pro kWh (Arbeitspreis: 156 Euro), Korb-Strom Heizen (getrennte Messung) 26 Cent (Arbeitspreis: 90 Euro), Korb-Strom Heizen (gemeinsame Messung) 32 (HT) bzw. 26 Cent (NT) pro kWH (Arbeitspreis: 162 Euro). Zustimmung auch zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke mit 14,11 Millionen Euro für Erlöse, Erträge und Zinsen sowie 13,96 Millionen Euro für Abschreibungen, Sollzinsen und Steuern. Demnach bleibt ein Überschuss von 152.171 Euro, wie Werkleiter Dietmar Weiß mitteilte. Für 2025 sind 3,97 Millionen Euro für Investitionen und Darlehenstilgungen vorgesehen (2024: 6,78 Millionen). Geplant ist die Aufnahme eines Darlehens von einer Million Euro. Die größten Investitionen (2,51 Millionen Euro) erfolgen für die Wasserversorgung, vor allem die Fertigstellung des neuen Wasserhochbehälters Seubelsdorf mit Leitungen und Abbruch des Hochbehälters an der Friedenslinde. Leicht angehoben werden die Friedhofsgebühren, da neben den Kostensteigerungen vor allem die Änderung der Bestattungskultur hin zu Urnengräbern zu Mindereinnahmen geführt haben, wie Johannes Zeis von der Verwaltung erläuterte. Beschlossen wurde eine Erhöhung um 15 Prozent für Erdgräber und um 35 Prozent für Urnengräber (Gegenstimmen: Bernd Krauß, Heike Kunzelmann). Demnach beträgt die Gebühr für ein Urnengrab künftig 69 Euro, ein Rasen- oder Stelenurnengrab 46 Euro, ein Reihengrab 46 Euro, ein Kindergrab 16 Euro, ein Einzelgrab 55 Euro, ein Doppelgrab 128 Euro und ein Familiengrab 513 Euro (jeweils pro Jahr). Damit wird eine Kostendeckung von 55 Prozent erreicht (Fehlbetrag: 609.466 Euro). Die sechs städtischen Friedhöfe haben eine Fläche von 7,4 Hektar und durch den Trend zur Urnenbestattung häufen sich die Lücken (2023: 208 Urnen- und 23 Erdbestattungen) und damit der Pflegeaufwand, so Zeis. Daher wurde begonnen, alte Familiengrabstätten für Urnenbestattungen zu nutzen. Auch ein Grabfeld für muslimische Bestattungen ist geplant. Bernd Krauß (CSU) wunderte sich über die Kostensteigerungen und warum das Gelände zur Sonnenleite hin nicht verkauft, sondern neu belegt wurde, wenn in anderen Bereichen Lücken sind. Es seien vor allem Bauhofkosten für Neugestaltung angefallen, erläuterte Zeis. Eine Überprüfung der Kosten forderte Christopher Bogdahn (FW) und Philipp Molendo (JB) regte an, eine Einsparung von 75.000 Euro als Ziel festzulegen. Bürgermeister Andreas Hügerich versprach, alle Sparmöglichkeiten zu prüfen. Beschlossen wurde die Umschuldung eines Darlehens über 360.000 Euro (ursprünglich 600.000 Euro bei der KfW) auf die Sparkasse (Zinssatz: 2,91 Prozent). Lichtenfels hat 20.352 Einwohner, laut Zensus von 2022. Das sind 20 mehr als beim Standesamt gelistet und rund 200 mehr als 2011, teilte Johannes Zeis mit. Bei der Betriebsträgervereinbarung für den Kindergärten Heilige Familie und St. Franziskus wurde den Einrichtungen eine Liquiditätsrücklage von je 73.000 Euro zugebilligt, bevor die Stadt das Betriebsdefizit ausgleicht. Rohbauarbeiten für die neue Obdachlosenunterkunft für 310.038 Euro hat der Stadtrat an die Dietz Baugesellschaft Weismain vergeben. Für ein Hilfsleistungslöschgruppenfahrzeug wurde das Fahrgestell für 163.625 Euro und der Aufbau (403.407 Euro) an Firma Schmitz Feuerwehrtechnik, die Beladung (98.130 Euro) an Ludwig Geuerschutz GmbH und ein Abstützsystem (57.219 Euro) an FWnetz GmbH vergeben. Mit der Tragwerksplanung für die Erweiterung des Franziskuskindergartens wurde das Büro Tragraum Ingenieur Bamberg beauftragt und mit der technichen Gebäudesausrüstung das Büro Ecoplan Projekt Lichtenfels. Ein Bericht über den Jahresabschluss der Altstadtsanierung und das Städteförderungsprogramm folgt in der Donnerstagsausgabe. Die Ausschreibung für die Nordgauer Straße 2 wurde an das Rechtsanwaltsbüro Luther vergeben.