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LICHTENFELS: Wegen Betrug und Beleidigung vor dem Amtsgericht Lichtenfels

LICHTENFELS

Wegen Betrug und Beleidigung vor dem Amtsgericht Lichtenfels

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    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit.
    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Was mit zwei jungen Menschen auf der Anklagebank begann, sollte sich am Donnerstag alsbald auf nur einen Angeklagten konzentrieren. Der aber war durchaus schon gerichtserfahren und sollte sich wegen Betrugs und Beleidigung in zwei Fällen sechs Monate auf Bewährung abholen.

    Eine 22-jährige Verkäuferin und ein sechs Jahre älterer Verkäufer sind vom Obermain und ein Paar. Sie brachten vor Gericht etwas vor, was zumindest der 22-Jährigen nicht bewiesenermaßen zum Nachteil ausgelegt werden konnte.

    Das Geschenk war dem Mann zu teuer

    Es ging in der von Staatsanwalt Johannes Tränkle vorgebrachten Anklage um einen Betrug in Mittäterschaft, begangen im Januar 2021. Das Corpus Delicti dabei war ein 3D-Drucker im Wert von 239 Euro. Der wurde postalisch an den jungen Mann übergeben. Dieser nahm ihn auch in Betrieb, behauptete aber hinterher, ihn nicht erhalten zu haben. Das Ergebnis war, dass er reklamierte und auf diese Weise die Rückerstattung der 239 Euro an seine Freundin zu erreichen suchte.

    „Den Drucker hat die Freundin bestellt, um mich zu überraschen“, so der 28-Jährige. Aber weil er gesehen habe, dass der Drucker teuer war, habe er seiner Freundin die Kosten „nicht auflasten“ wollen. Sie sollte „so ihr Geld wiederbekommen“. Gegen diese Gesinnung wäre nichts einzuwenden, wenn der Mann den Drucker nicht behalten und stattdessen an den Lieferanten zurückgegeben hätte.

    Im Telefonat mit der Freundin die Polizisten beleidigt

    Für Richter Matthias Huber war an dieser Stelle eine Sache klar: Der Verkäufer kommt um den Betrugsvorwurf nicht herum, seiner Freundin lässt sich eine Beteiligung und kriminelle Verwicklung allerdings nicht nachweisen. Das gab Huber auch Staatsanwalt Tränkle zu verstehen, der die Lage ähnlich einschätzte.

    Doch mit der Druckergeschichte nicht genug, auf der Anklageschrift standen noch zwei Sachverhalte. Denn als die Polizei am 29. April 2021 die Wohnung des Angeklagten durchsuchte, telefonierte er so laut vernehmlich mit seiner Freundin, dass die Beamten mithören konnten. Was sie zu hören bekamen, waren auf sie gemünzte Beleidigungen wie „Knallköppe“ oder gar der Satz „Sind die Kanalratten noch da?“.

    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    Der 28-Jährige stand noch unter Bewährung

    Richter Matthias Huber sah darin allerdings „keine direkten Beleidigungen“, denn es mache einen Unterschied, „ob ich etwas gegenüber Freunden sage oder einem Menschen dabei direkt in die Augen sehe“. Doch „gleichwohl“ handele es sich um Beleidigungen.

    Was zum Vorleben des Angeklagten gehört, sind schon drei Einträge im Bundeszentralregister. Einer kam wegen Erschleichung von Leistungen zustande, ein anderer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein und der dritte aufgrund von Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Erschwerend hinzu kam auch, dass der 28-Jährige die Taten während seiner Bewährungszeit beging.

    Keine Geldauflage, aber vier Maßnahmen der Bewährungshilfe

    Doch es sprach auch etwas für ihn, schließlich hat sich seine Arbeitssituation zum Guten gewendet. Heute steht er in Lohn und Brot, und das sogar in sicherer Festanstellung. Eben darum sollte das Urteil auf sechs Monate Haft zur Bewährung ausfallen. Eine Sicht, die Richter Huber und Staatsanwalt Tränkle weitgehend teilten.

    Eine Geldauflage würde jedoch die finanziellen Verhältnisse des Verkäufers „zu eng“ machen. Deshalb wird der wegen Betrugs und Beleidigung Verurteilte nun drei Jahre mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten müssen. Mehr noch: Er hat auch verbindlich an mindestens vier Maßnahmen der Bewährungshilfe teilzunehmen und Nachweis zu führen. Für die Konsequenzen bei einer Verweigerung sensibilisierte Huber den Mann mit Fingerzeig auf Gefängnis auch: „Wenn's nicht funktioniert, sind Sie halt ein Jahr weg.“

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