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Gemünden: Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Stadtteil Schönau

Gemünden

Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Stadtteil Schönau

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    Nach der Meldung aus dem Lohrer Stadtteil Steinbach gilt nun auch ein Abkochgebot im Gemündener Stadtteil Schönau.
    Nach der Meldung aus dem Lohrer Stadtteil Steinbach gilt nun auch ein Abkochgebot im Gemündener Stadtteil Schönau. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Im Trinkwassernetz des Gemündener Stadtteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Aus dieser Mitteilung sind auch die folgenden Informationen entnommen.

    Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. 

    Mineralwasser für Säuglingsnahrung verwenden

    Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser nehmen. Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

    Für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung lässt sich das Leitungswasser ohne Einschränkungen nutzen. 

    Die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind vom Abkochgebot nicht betroffen. Im betroffenen Stadtteil Schönau kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Das Landratsamt bittet darum, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

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