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Gemünden: Danke an die Ehrenamtlichen der Offenen Hilfen

Gemünden

Danke an die Ehrenamtlichen der Offenen Hilfen

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    Ehrenamtliche der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Main-Spessart beim gemeinsamen Minigolfen in Gemünden.
    Ehrenamtliche der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Main-Spessart beim gemeinsamen Minigolfen in Gemünden. Foto: Melanie Wich

    Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Baustein unserer Gesellschaft, aber längst nicht selbstverständlich. Ohne die Menschen, die sich regelmäßig ehrenamtlich einbringen, könnte die Lebenshilfe Main-Spessart viele Angebote für Menschen mit Behinderung nicht ermöglichen.

    Um ihren Dank auszudrücken, luden die Verantwortlichen der Offenen Hilfen ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden gemeinsam mit deren Familien zu einem besonderen Nachmittag ein. Ziel war es, miteinander ins Gespräch zu kommen, neue Kontakte zu knüpfen und sich auch außerhalb der Einsätze besser kennenzulernen.

    Treffpunkt war die Lindenwiese in Gemünden. Von dort aus machte sich die Gruppe auf den Weg zum Minigolfplatz auf der Saaleinsel. In kleinen Teams wurde mit viel Spaß und Geschick gespielt. Anschließend klang der Nachmittag bei einem gemeinsamen Pizzaessen in geselliger Runde aus.

    Stephan Gleiter, Leiter der Offenen Hilfen, nutzte die Gelegenheit, um den Ehrenamtlichen für ihr großes Engagement zu danken: „Sie schenken Zeit, Aufmerksamkeit und Herzblut – in der Einzelbetreuung, der Schulbegleitung oder bei Freizeitangeboten. Damit ermöglichen Sie Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Teilhabe und bereichern das Leben vieler Familien.“ Die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Main-Spessart bieten ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und deren Angehörige. Das freiwillige Engagement der Ehrenamtlichen ist dabei eine wichtige Säule, die Gemeinschaft, Teilhabe und Lebensqualität ermöglicht. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert die Angebote der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Main-Spessart.

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