Im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz ist jede Kommune in Deutschland dazu verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches informelles Konzept zur Weichenstellung für die Wärmewende vor Ort und Grundlage für strategische Entscheidungen zur Transformation der Wärmeerzeugung.
Die Stadt Karlstadt hat die Energielenker Projects GmbH beauftragt, die kommunale Wärmeplanung durchzuführen, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Nun liegen die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete samt Teilgebietssteckbriefen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen vor.
Diese Zwischenergebnisse wurden in einem Bericht zur Einsichtnahme der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zusammengefasst, einsehbar unter www.karlstadt.de, Bereich „Kommunale Wärmeplanung“.
Dieser Bericht liegt zudem noch bis 16. November im Fachbereich 3 - Bauwesen und Stadtentwicklung, Zum Helfenstein 2, Karlstadt, in Zimmer 2.06 öffentlich aus, informiert die Stadt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden unter der Mailadresse bauamt@karlstadt.de. (abra)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden