Gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung sind die Bürgermeister in Gemeinden bis zu 2500 Einwohnern grundsätzlich ehrenamtlich tätig, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass sie berufsmäßige Bürgermeister sein sollen. Nach einer kontroversen Debatte entschied sich nun der Marktgemeinderat Thüngen in seiner jüngsten Sitzung mit acht zu fünf Stimmen dafür, dass das Bürgermeisteramt ab Mai 2026 hauptamtlich sein soll. Die Satzung wird entsprechend geändert.
Thüngen
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