Ist das ein Parkplatz im eigentlichen Sinne oder doch eher eine Langzeit-Abstellfläche für alle möglichen Fahrzeuge, für die woanders kein Platz ist? Diese Frage stellt sich zum städtischen Parkplatz an der Westtangente immer wieder. Nun sorgte das Thema nicht zum ersten Mal im Stadtrat für eine Debatte.
Es war Dirk Rieb (CSU), der das Thema in der jüngsten Sitzung des Gremiums zur Sprache brachte. Er verwies darauf, dass der neben der Auffahrt zu Rettungswache und Forsthof gelegene Parkplatz aktuell wegen der bevorstehenden Spessartfestwoche von der Stadt als Ausweichparkplatz angegeben sei. Jedoch sei die Fläche zumeist vollgeparkt, nicht zuletzt von „total vielen Anhängern“, so Rieb.
Bunte Fahrzeugansammlung auf dem Parkplatz an der Westtangente
Auf dem Parkplatz können Fahrzeuge kostenlos abgestellt werden. Das führt seit Jahren dazu, dass die Fläche gerne auch für das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird: Wohnwagen, Anhänger, Firmenfahrzeuge, Lastwagen – ein buntes Sammelsurium.
Um das Blockieren des Parkplatzes durch Dauerparker ebenso wie sonstige zweckentfremdete Nutzung zu verhindern, regte Rieb eine Parkscheibenregelung an. Wenn mit ausgelegter Scheibe beispielsweise das Parken für bis zu acht Stunden erlaubt würde, könnten Berufstätige den Parkplatz nutzen. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen wäre dann jedoch für die Halter zumindest mit einigem Aufwand für das Nachstellen der Parkscheibe beziehungsweise das Umparken verbunden.
Eigentlich dürfen Fahrzeuge dort nur zwei Wochen stehen
Bürgermeister Mario Paul erklärte, dass seiner Kenntnis nach Fahrzeuge nur für zwei Wochen auf dem Parkplatz abgestellt werden dürften. Das werde wohl auch regelmäßig kontrolliert, so die Info des Bürgermeisters. Er vertrat im Übrigen die Ansicht, dass eine Stadt auch einen solchen Parkplatz brauche. Gleichwohl sei die Kritik Riebs angekommen. Man werde sie als „Impuls mitnehmen“, stellte Paul ein Befassen der Verwaltung mit dem Thema in Aussicht.
Eric Schürr (Bürgerverein) plädierte schließlich noch dafür, den Parkplatz künftig zu Festwochenzeiten nicht mehr explizit als Ausweichparkplatz anzugeben, wenn man die dortigen Zustände nicht beseitigen könne.
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