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Neuhütten: Neuhüttens Bürgermeisteramt bleibt ein Ehrenamt

Neuhütten

Neuhüttens Bürgermeisteramt bleibt ein Ehrenamt

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    Im Neuhüttener Rathaus sitzt auch künftig ein ehrenamtlicher Bürgermeister.
    Im Neuhüttener Rathaus sitzt auch künftig ein ehrenamtlicher Bürgermeister. Foto: Jochen Kümmel

    Gegen einen hauptamtlichen Bürgermeister für die rund 1200 Einwohner zählende Gemeinde Neuhütten ab der nächsten Wahlperiode hat sich der Gemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung ausgesprochen. Bereits im Sommer hatte Bürgermeister Bernd Steigerwald die Idee in das Ratsgremium gebracht.

    In der jüngsten Sitzung stand sie zur weiteren Beratung und Beschluss auf der Tagesordnung. Thomas Groß, Geschäftsleiter der VG Partenstein, erläuterte dem Gremium die wesentlichen Unterschiede zwischen einem ehrenamtlichen und einem hauptamtlichen Bürgermeister. Diese lagen vor allem auf der Kostenseite.

    4000 Euro für 40 Stunden

    Aktuell übt der Bürgermeister sein Amt ehrenamtlich aus und erhält dafür eine Entschädigung, die das Ratsgremium bei Amtsantritt dynamisch an der untersten Grenze von rund 3600 Euro ansetzte. Dadurch liegt die aktuelle Entschädigung bei rund 4000 Euro. Dafür wird im Gegenzug eine Arbeitsleistung des Bürgermeisters von 40 Wochenstunden erwartet.

    Anhand des Terminkalenders des Rathauschefs wurde schnell deutlich, dass diese Wochenarbeitszeit eher über- als unterschritten wird. „Ich möchte zu 100 Prozent meinen Mann stehen“, formulierte Steigerwald das Kernproblem. Denn als ehrenamtlicher Bürgermeister geht er noch einem regulären Vollzeitberuf nach.

    Der Großteil der behördlichen Termine, die in seine Aufgabe als Amtsträger fallen, liegen aber während der normalen Arbeitszeiten. Die Anhäufung von Minusstunden im Hauptberuf ist die Folge. Gleichzeitig müssten Amtsgeschäfte nach der regulären Arbeit und an Wochenenden aufgearbeitet werden. Ein Spagat, der auf Dauer kaum zu schaffen ist.

    Dieses Problem erkannten auch die Ratsmitglieder und fühlten sich in ihrer Entscheidung hin- und hergerissen, wie Britta Karl es formulierte. Zum anderen steht hinter der Gemeinde eine Verwaltungsgemeinschaft, argumentierte Franz Wirzberger. Die Rahmenbedingungen Neuhüttens gäben die Begründung für die Hauptamtlichkeit nicht her, stellte er fest.

    Hautpamtlichkeit mit Vor- und Nachteilen

    Weil Neuhütten aber aktuell große Maßnahmen abwickelt, wurde überlegt, zunächst die Hauptamtlichkeit einzuführen und gegebenenfalls, mit Wegfall der Großbaustellen, wieder zur Ehrenamtlichkeit zurückzukehren. Davon riet Groß ab. Das ausschlaggebende Argument gegen die Einführung der Hauptamtlichkeit waren schließlich die damit verbundenen jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 50.000 Euro.

    Im Gegenzug hätte das aber auch bedeutet, dass die Gemeindekasse bei Renteneintritt des Bürgermeisters entlastet werden würde. Denn bei einem hauptamtlichen Bürgermeister greift zu einem großen Teil die Bayerische Versorgungskasse. Die Rente für den Ehrenamtler muss hingegen komplett aus dem Gemeindehaushalt bestritten werden.

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