Mehrheitlich beschloss der Marktgemeinderat Kreuzwertheim am Dienstag eine Stellplatzsatzung für Neubauten. Diese regelt die Pflicht, Stellplätze je nach Anzahl der Wohneinheiten zu schaffen. Wichtig ist sie für Bereiche, in denen dies nicht durch den Bebauungsplan geregelt wird. Bisher gab es hier eine gesetzliche Stellplatzpflicht des Freistaats Bayern. Ab 1. Oktober 2025 wird die Regelung zur Stellplatzpflicht kommunalisiert, das heißt, die gesetzliche Stellplatzpflicht entfällt.
Kreuzwertheim
Wenn die Stellplatzgebühr um 50% erhöht wird, dann sollte der Service auch um 50% erhöht werden!!! Kein Strom auf dem Stellplatz! Abkassieren ja, Gegenleistung nein.
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