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Kreuzwertheim: Neue Satzung für Stellplätze: Wie viele ein Bauherr schaffen muss und was eine Ablöse kostet

Kreuzwertheim

Neue Satzung für Stellplätze: Wie viele ein Bauherr schaffen muss und was eine Ablöse kostet

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    Der öffentliche Parkraum in Kreuzwertheim ist beschränkt. Daher ist es wichtig, dass bei Neubauten auch Stellplätze auf dem eigenen Grundstück entstehen. Um dies nach einer Gesetzesänderung sicherzustellen, beschloss der Marktgemeinderat eine Stellplatzsatzung.
    Der öffentliche Parkraum in Kreuzwertheim ist beschränkt. Daher ist es wichtig, dass bei Neubauten auch Stellplätze auf dem eigenen Grundstück entstehen. Um dies nach einer Gesetzesänderung sicherzustellen, beschloss der Marktgemeinderat eine Stellplatzsatzung. Foto: Birger-Daniel Grein

    Mehrheitlich beschloss der Marktgemeinderat Kreuzwertheim am Dienstag eine Stellplatzsatzung für Neubauten. Diese regelt die Pflicht, Stellplätze je nach Anzahl der Wohneinheiten zu schaffen. Wichtig ist sie für Bereiche, in denen dies nicht durch den Bebauungsplan geregelt wird. Bisher gab es hier eine gesetzliche Stellplatzpflicht des Freistaats Bayern. Ab 1. Oktober 2025 wird die Regelung zur Stellplatzpflicht kommunalisiert, das heißt, die gesetzliche Stellplatzpflicht entfällt.

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    1 Kommentar
    Rainer Fischer

    Wenn die Stellplatzgebühr um 50% erhöht wird, dann sollte der Service auch um 50% erhöht werden!!! Kein Strom auf dem Stellplatz! Abkassieren ja, Gegenleistung nein.

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