Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (VG) erlässt folgende Allgemeinverfügung: Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich erlaubt, teilt die VG in einem Schreiben an die Presse mit, dem auch folgende Infos entnommen sind.
Marktheidenfeld
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