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Marktheidenfeld: Verbot von offenem Feuer im Gebiet der VG Marktheidenfeld: Grillen unter diesen Umständen erlaubt

Marktheidenfeld

Verbot von offenem Feuer im Gebiet der VG Marktheidenfeld: Grillen unter diesen Umständen erlaubt

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    Im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld gilt ein Verbot von offenem Feuer. Grillen ist erlaubt - wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. (Symbolfoto)
    Im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld gilt ein Verbot von offenem Feuer. Grillen ist erlaubt - wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. (Symbolfoto) Foto: pixabay.com © Pexels

    Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (VG) erlässt folgende Allgemeinverfügung: Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich erlaubt, teilt die VG in einem Schreiben an die Presse mit, dem auch folgende Infos entnommen sind.

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