Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (VG) erlässt folgende Allgemeinverfügung: Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlegrills, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich erlaubt, teilt die VG in einem Schreiben an die Presse mit, dem auch folgende Infos entnommen sind.
Vor dem Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (unter anderem trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden. (auv)
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