Vor 90 Jahren, am 15. September 1935, hatten sich die Rechtsgrundlagen für die Juden im Deutschen Reich entscheidend verändert. Auf dem sogenannten „Reichsparteitag der Freiheit“ in Nürnberg ließ Adolf Hitler eine gesetzliche Regelung zum Verhältnis von „Ariern“ und „Nichtariern“ verabschieden. Beide „Nürnberger Gesetze“ – das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ – stempelten die Juden zu Menschen minderen Rechts. Die Gesetzesentwürfe wurden zum Teil über Nacht ausgearbeitet und traten bereits zwei Tage später in Kraft.
Altenkunstadt
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