Aufgrund von Änderungen in der Bayerischen Bauordnung entfällt bei Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung ab 1. Oktober 2025 die gesetzliche Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen. Der Gemeinderat besteht jedoch auch weiterhin auf die Erstellung von Parkflächen und beschloss daher, eine gemeindliche Stellplatzsatzung zu erlassen. Diese sieht pro Wohnung beziehungsweise Einfamilienhaus zwei Parkplätze vor. Abweichend davon wird auf einen zweiten Stellplatz verzichtet, wenn die Wohnung eine Wohnfläche von weniger als 40 Quadratmeter aufweist.
Hochstadt
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