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Früherkennung: J1: Das steckt hinter dem Gesundheitscheck für Jugendliche

Früherkennung

J1: Das steckt hinter dem Gesundheitscheck für Jugendliche

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    Ganzheitlicher Blick: Neben dem Körper steht auch die seelische Gesundheit im Fokus der J1-Untersuchung.
    Ganzheitlicher Blick: Neben dem Körper steht auch die seelische Gesundheit im Fokus der J1-Untersuchung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    In einem Moment war alles gut, im nächsten trüben abgrundtiefe Selbstzweifel alles. Dazu verändert sich der Körper: Die Beine schmerzen, die Haut rastet aus. So kann Pubertät aussehen - und Jugendlichen ganz schön viel abverlangen.

    Ist trotz all dieser emotionaler und körperlicher Veränderungen gesundheitlich alles in Ordnung? Die J1-Untersuchung bietet für Jugendliche eine Gelegenheit, das einmal checken zu lassen. Hintergrund: So manche Erkrankung zeigt sich erstmals im Jugendalter. Antworten auf vier wichtige Fragen:

    Wann ist die J1-Untersuchung angesagt?

    Sie wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren in Kinder- und Jugendarztpraxen sowie in Hausarztpraxen angeboten. Sie ist kostenlos.

    Die Teilnahme daran ist freiwillig. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nehmen weniger als die Hälfte der Familien die J1-Untersuchung in Anspruch. Zum Vergleich: Bei den U-Untersuchungen sind es mehr als 90 Prozent.

    Was passiert bei der J1-Untersuchung?

    Der Termin dauert laut BIÖG etwa eine halbe Stunde und umfasst diese Bausteine:

    Was müssen Jugendliche zum Termin mitbringen?

    Diese Dinge sollten Jugendliche dabeihaben:

    Manchmal bittet die Arztpraxis darum, vorab einen Fragebogen auszufüllen - auch denn sollte man dann dabeihaben.

    Erfahren die Eltern von den J1-Ergebnissen?

    Jugendliche können allein - also ohne ihre Eltern - zur J1-Untersuchung gehen. Wer möchte, kann aber einen Freund oder eine Freundin mitbringen.

    Was im Sprechzimmer Thema ist, bleibt auch dort: Die ärztliche Schweigepflicht gilt nämlich auch für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren. Jugendliche dürfen also selbst entscheiden, ob die Arztpraxis die Eltern über die Ergebnisse der J1 informieren soll. Ausnahme: Wird eine schwerwiegende Krankheit festgestellt, werden die Eltern darüber in Kenntnis gesetzt.

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