Keine Zustimmung erfuhr der Vorschlag von Bürgermeister Friedolin Zehner in der Rannunger Gemeinderatssitzung, eine Abstandsflächenübernahme für einen Neubau zu bewilligen. Laut Satzung müssen Häuser mindestens drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Mit einberechnet werden auch überstehende Balkone ab einer gewissen Größe.
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