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Bad Neustadt: Gericht: Sturz von Arbeitsbühne bei einer Vorführung war ein Unfall

Bad Neustadt

Gericht: Sturz von Arbeitsbühne bei einer Vorführung war ein Unfall

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    Symbolbild Gericht.
    Symbolbild Gericht. Foto: Britta Pedersen (dpa)

    Es muss ein Schock für die Zuschauer gewesen sein. Bei einer Vorführung auf einer landwirtschaftlichen Schau auf dem Parkplatz des Kloster Kreuzbergs stürzt im März 2019 ein Mann aus knapp fünf Metern Höhe von einer Arbeitsbühne und verletzt sich dabei schwer. Der 40-Jährige schwebte kurzzeitig in Lebensgefahr, ist inzwischen aber wieder genesen. Jetzt wurde der Vorfall vom Amtsgericht in Bad Neustadt juristisch aufgearbeitet.    

    Das Unglück ereignete sich direkt vor den Augen des Publikums. Ein Mitarbeiter des Herstellers der Arbeitsplattform wurde mit dem Gerät in die Höhe gefahren. Plötzlich kippte die Standfläche um, sodass der Mitarbeiter von der Plattform fiel, auf den Boden stürzte und sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zuzog, sodass er später in ein künstliches Koma versetzt wurde. Den beiden Firmenvertretern aus Süddeutschland und dem Raum Hannover, die das Gerät vorführten, wurde nun fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt, da sie die Bühne nicht sachgemäß montiert und die Sicherheitsvorkehrungen nicht richtig kontrolliert hätten. Die beiden Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und auch das Opfer aus dem oberbayerischen Raum hatte bisher auf jegliche Schadensersatzforderungen verzichtet.

    Unfallopfer leidet noch heute unter Ausfallerscheinungen

    Der 40-Jährige kann sich den Vorfall nicht erklären und habe auch keine Erinnerung mehr an das Ereignis, sagte das Unfallopfer vor Gericht aus. Er habe schon häufiger das Gerät präsentiert, mit der Montage habe er nichts zu tun. Er leide jetzt noch unter Ausfallerscheinungen, sei aber wieder voll arbeitsfähig.

    Zwei Gutachter gingen davon aus, dass ein am Schlepper vertauschter Schlauch der Hydraulik Ursache des Unglücks gewesen ist. Der Fehler sei bei einer normalen Sichtprüfung nur schwer erkennbar gewesen. Er selbst habe erst bei einer zweiten Prüfung den Fehler entdeckt, meinte einer der beiden Experten. Der Fahrer selbst, der das Kippen der Plattform ermöglicht, hätte versehentlich einen Sicherheitsschalter kaum betätigen können.

    Die Staatsanwältin ging nach der Anhörung der beiden Gutachter ebenfalls von einem Herstellerfehler und einer Verkettung unglücklicher Umstände aus. Den Freispruch, den sie forderte, bestätigte die Richterin.        

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