Eigentlich dürfte es Prostitution in Bad Kissingen gar nicht geben. In Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern ist im Freistaat Gunstgewerbe grundsätzlich untersagt. Weil aber Kommunen auf Antrag Ausnahmen erwirken können und für Bad Kissingen seit bald 15 Jahren eine solche Ausnahme gilt, kommen auf die Stadt durch das seit Anfang Juli geltende Prostituiertenschutzgesetz neue Anforderungen zu.
BAD KISSINGEN