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BAD KISSINGEN: Neue Regeln für die Prostitution

BAD KISSINGEN

Neue Regeln für die Prostitution

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    Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnispflicht für Bordelle: Das seit Anfang Juli geltende Prostituiertenschutzgesetz stellt neue Anforderungen, auch an die Stadt.
    Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnispflicht für Bordelle: Das seit Anfang Juli geltende Prostituiertenschutzgesetz stellt neue Anforderungen, auch an die Stadt. Foto: Foto: Andreas Arnold/dpa

    Eigentlich dürfte es Prostitution in Bad Kissingen gar nicht geben. In Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern ist im Freistaat Gunstgewerbe grundsätzlich untersagt. Weil aber Kommunen auf Antrag Ausnahmen erwirken können und für Bad Kissingen seit bald 15 Jahren eine solche Ausnahme gilt, kommen auf die Stadt durch das seit Anfang Juli geltende Prostituiertenschutzgesetz neue Anforderungen zu.

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