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Kreis Haßberge: Amtsgericht Haßfurt: Diese Strafe gibt's für dreimal Schwarzfahren in zwei Tagen

Kreis Haßberge

Amtsgericht Haßfurt: Diese Strafe gibt's für dreimal Schwarzfahren in zwei Tagen

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    Den Führerschein hatte er längst nicht mehr in der Tasche, dennoch setzte sich ein 40 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Haßberge hinter das Steuer seines Autos - und wurde prompt erwischt.
    Den Führerschein hatte er längst nicht mehr in der Tasche, dennoch setzte sich ein 40 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Haßberge hinter das Steuer seines Autos - und wurde prompt erwischt. Foto: Corinna Tübel

    Richter Christoph Gillot maßregelte den 40 Jahre alten Angeklagten: "Ihnen ist anscheinend scheißegal, was die Polizei sagt" sagte er  zu dem Mann aus dem Maintal, der wegen Schwarzfahrens und Drogenbesitzes auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß.

    Dreimal innerhalb von zwei Tagen erwischten die Ordnungshüter den Angeklagten im Februar dieses Jahres, als er ohne Führerschein, dafür aber mit Drogen im Blut Auto fuhr. Außerdem fanden die Beamten bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten rund ein Gramm Marihuana.

    Dafür verurteilte ihn der Richter zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe. Im Urteil inbegriffen ist ein Urteil des Amtsgerichts Forchheim, wo der Angeklagte im Mai zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

    Erfolglose Flucht vor dem Streifenwagen

    Am 6. Februar fuhr der geschiedene Arbeiter in Eltmann auf der Bamberger Straße, als er hinter sich eine Polizeistreife sah, die ihn aufforderte, anzuhalten. Stattdessen versuchte der Fahrer zu entkommen, indem er in eine Seitenstraße einbog. Den Beamten gelang es jedoch, den Flüchtigen zu stellen. Da er seit 2016 keinen Führerschein mehr hat und – wie sich nach einer Blutprobe herausstellte – Drogenrückstände im Blut hatte, erhielt er eine Anzeige.

    Die hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich am nächsten Tag wieder ans Lenkrad zu setzen. Diesmal wurde ihm ein aufmerksamer Polizist zum Verhängnis, der ihm zwischen Ebelsbach und Steinbach entgegenkam - der Beamte erkannte den 40-Jährigen.

    Polizei findet Drogen bei einen  Hausbesuch

    Nur wenige Stunden später geriet er in eine Radarfalle, die die Polizisten in der Nähe seiner Wohnung aufgestellt hatten. Als die Beamten ihn daraufhin in seiner Wohnung aufsuchten, gab er die Schwarzfahrt zu. Weil den Polizisten "Gras"-Geruch in die Nasen stieg untersuchten sie die Wohnung des Angeklagten und fanden die geringe Menge des Cannabis-Produkts.

    Vor Gericht versuchte der Angeklagte seine Verfehlungen kleinzureden. Er habe seine Eltern fahren müssen. Nur einen Tag nach der Wohnungsdurchsuchung habe er das Auto verkauft. Seitdem sei er nie mehr gefahren und habe das Auto verkauft. Bis März dieses Jahres sei er noch an der Nadel gehangen und habe Heroin gespritzt. Dann habe er einen zweiwöchigen kalten Entzug durchgemacht und sei seitdem drogenfrei.

    Der Angeklagte hat etliche Vorstrafen

    Ein Unbekannter ist er vor Gericht nicht. Fünf Vorstrafen hat er in seinem Sündenregister stehen – zumeist einschlägige Verkehrsdelikte. Zuletzt wurde er im Mai verurteilt, weil er im Jahr 2019 den Führerschein eines Dritten entwendete und ihn mit seinem Namen und Lichtbild überklebte. Bei einer Verkehrskontrolle auf der A 73 bei Eggolsheim fiel den Polizeibeamten der Schwindel natürlich sofort auf.

    Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Die habe der Angeklagte nicht verdient, da er Bewährungsauflagen nicht beachtet hatte und verhängte Arbeitsstunden nicht ableistete.

    Nach der Scheidung folgte der Absturz

    Verteidiger Alexander Wessel hielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für angemessen. Nach der Scheidung seines Mandanten im Jahr 2016 sei dessen Leben "den Bach runtergegangen". Mittlerweile habe er das Auto verkauft und sei drogenfrei.

    Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot ging in seinem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. "Sie sind gefängnisreif!", schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren. Einzig die Tatsache, dass er sein Auto nun verkauft hat und die Hände von Drogen lässt, habe ihn davon abgehalten, den Angeklagten hinter Gitter zu schicken. Als Auflage muss der Verurteilte unter anderem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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