Weil er im vergangenen Jahr einen schwunghaften Handel mit Cannabis betrieben hat, hat das Jugendschöffengericht am Montag einen 22-jährigen Auszubildenden aus dem Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss er 1000 Euro an den Kreisjugendring berappen.
HASSFURT