Mit der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden beschäftigte sich der Gemeinderat Ebelsbach in seiner jüngsten Sitzung. Dabei bestimmt sich die Eigenschaft eines Kampfhundes nach der Verordnung der Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit und als große Hunde gelten solche mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern.
Ebelsbach