Im November 1994 wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Zusatz aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3, Absatz 3)“. Und im Dezember 1998 stellte der Artikel 118a der Bayerischen Verfassung fest: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.“
Bamberg