Welche Kommunen sie in welcher Höhe bekommen, das variiert von Jahr zu Jahr. Dass strukturschwächere oder sonstwie in Finanznot geratene Kommunen sie aber grundsätzlich erhalten, das scheint so sicher wie das Amen in der Kirche: Es geht um die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, die der Freistaat Jahr für Jahr an finanziell gebeutelte Städte und Gemeinden ausschüttet, als Hilfe zur Selbsthilfe.
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