Der 23. April ist der Tag des Bayerischen Bieres. Am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot verkündet, das heute noch Gültigkeit hat. Danach darf Bier nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Kaum jemand weiß noch, dass bis vor einigen Jahrzehnten in unserer Region mehrere Tausend bäuerliche Hausbesitzer ein Hausbraurecht besaßen. Daran erinnern noch elf Gemeinde-Brauhäuser in unserem Landkreis. Hier wird die Tradition des Hausbrauens als Hobby fortgesetzt.
Haßfurt