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HASSFURT: Freispruch wegen zu vielen Zweifeln und Unklarheiten

HASSFURT

Freispruch wegen zu vielen Zweifeln und Unklarheiten

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    Zweimal soll der Einsatzleiter einer Securityfirma laut Anklage der Staatsanwaltschaft auf der Feier nach dem Sander Faschingsumzug im vergangenen Jahr mit der Faust auf den Kopf eines 25-jährigen Festbesuchers eingeschlagen haben. Der Geschädigte erlitt nach eigenen Angaben ein Schädel-Hirn-Trauma, hatte Kopfschmerzen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb musste der bislang unbescholtene Sicherheitsfachmann aus dem Landkreis Bamberg nun zum vierten Mal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen, wo ihn das Gericht am vierten Verhandlungstag freisprach.

    Für Richterin Ilona Conver blieben nach der umfangreichen Beweisaufnahme mit vielen Zeugen am Ende „zu viele Zweifel und Unklarheiten“, weshalb sie den Angeklagten – in dubio pro reo – freisprechen musste. Es habe keinen neutralen Zeugen gegeben, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung, sondern nur „Lager-Zeugen“, die entweder im Sinne des Geschädigten oder des Angeklagten aussagten. Die Aussagen seien teilweise nicht nachvollziehbar und widersprüchlich gewesen, meinte Conver.

    Staatsanwalt fordert Geldstrafe

    Der Staatsanwalt teilte diese Auffassung nicht. Für ihn hatte sich der Tatvorwurf „in vollem Umfang bestätigt“. Sowohl der Geschädigte selbst als auch dessen Frau, seine Mutter und ein weiterer Zeuge hätten die Schläge gegen den Kopf bezeugt. Die Mutter des Geschädigten habe unter Tränen ausgesagt und das schroffe Vorgehen der Security-Mitarbeiter getadelt. Ihre Aussage sei glaubhaft gewesen, meinte der Staatsanwalt. Die Aussagen der Security-Mitarbeiter bezeichnete der Anklagevertreter dagegen als „nicht glaubhaft“. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 65 Euro (3900 Euro).

    Rechtsanwalt Willy Marquardt, der den Geschädigten in der Nebenklage vertrat, schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts an und forderte, dass der Angeklagte neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten auch die Kosten der Nebenklage und eine Entschädigung zahlen solle. Verteidiger Alexander Held forderte Freispruch für seinen Mandanten. Der sei seit 16 Jahren auf dem Sander Faschingsumzug als Security-Fachkraft tätig und habe sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.

    Angeklagter mit weißer Weste

    Seit dem Jahr 1980 sei der Angeklagte in der Security-Branche tätig und habe keinen einzigen Eintrag im Bundeszentralregister. Zudem hätten drei Zeugen ausgesagt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort war, sondern bei der Einlasskontrolle weit vor dem Zelt.

    Der Angeklagte nahm den Freispruch freilich an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Nebenkläger muss seine Auslagen selbst tragen, sprich seinen Anwalt selbst bezahlen.

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