Es ist ein unerwartet hartes Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Jäger, der vor mehr als zwei Jahren einen Hund auf der Schleuseninsel bei Knetzgau im Landkreis Haßberge erschossen hat. Die Berufungskammer sieht die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und eine quälerische Tiermisshandlung, sowie eine Sachbeschädigung als erwiesen an. Das Schöffengericht verurteilte den 78-jährigen Angeklagten deshalb an diesem Montag zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall ist juristisch aber noch nicht zu Ende.
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