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Haßfurt: "Karten werden neu gemischt": Darum gehen Jäger und Staatsanwaltschaft im Prozess um erschossene Hündin in Berufung

Haßfurt

"Karten werden neu gemischt": Darum gehen Jäger und Staatsanwaltschaft im Prozess um erschossene Hündin in Berufung

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    Sowohl der Anwalt des Jägers, der Hündin Mara erschossen hat, sowie die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung gegen das Urteil.
    Sowohl der Anwalt des Jägers, der Hündin Mara erschossen hat, sowie die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung gegen das Urteil. Foto: Birgit Brunner

    Am Montag war am Amtsgericht Haßfurt der viel beachtete Prozess gegen den Jäger zu Ende gegangen, der im Juli 2022 Mara, die Alaskan-Malamute-Hündin eines österreichischen Paars, erschossen hatte. Der 77-Jährige wurde vom Gericht zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro Strafe verurteilt. Außerdem bleibt das Gewehr, mit dem er geschossen hatte, eingezogen und er muss die Gerichtskosten tragen. 

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