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HASSBERGKREIS: Haßberg-Kliniken: Bürgerentscheid unmöglich

HASSBERGKREIS

Haßberg-Kliniken: Bürgerentscheid unmöglich

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    Ganz grundsätzlich: Können die Haßbergler per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid über Strukturmaßnamen der Haßberg-Kliniken, ergo über deren Schicksal, mitentscheiden? Die Antwort aus dem Landratsamt ist eindeutig: Nein! Begründung: Es geht hier nicht um eine Angelegenheit des Landkreises.

    Für Mitte April erwarten Landrat Wilhelm Schneider und die Krankenhaus-Chefetage das „Oberender-Gutachten“ zu den Haßberg-Kliniken. Was die auf das Gesundheitswesen spezialisierte Unternehmensberatung (Bayreuth) zur Sanierung der Krankenhäuser vorschlägt, erfahren anschließend zuerst die Gremien, sprich der Verwaltungsrat der Kliniken und der Kreistag. Dann wird auch die Öffentlichkeit informiert. „Das wird voraussichtlich Ende April der Fall sein“, sagte Landratsamtssprecherin Moni Göhr am Mittwoch zur Heimatzeitung.

    Viele Beobachter glauben, dass die Sanierungsmaßnahmen auf das hinauslaufen werden, was das Klinikmanagement schon vor einem Jahr vorgeschlagen hatte, ehe die Pläne wegen des Widerstandes der Betroffenen, in der Bevölkerung und in der Kreispolitik auf Eis gelegt wurden: Die Schließung des Krankenhauses Hofheim und den Abbau der Geburtshilfestation am Standort Haßfurt.

    Nicht wenige Haßbergler wollen aber insbesondere das Wegrationalisieren der Gynäkologie nicht einfach hinnehmen. Das Beispiel Illertissen vor Augen, glauben sie, noch ein Ass im Ärmel zu haben: Im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm erzwangen die Wähler in einem Bürgerentscheid im vergangenen Oktober den Erhalt der Illertisser Geburtenstation mit einer Mehrheit von knapp 68 Prozent. Wie im Landkreis Haßberge gibt es im Kreis Neu-Ulm drei kommunale Kliniken, die Illertalklinik in Illertissen, die Donauklinik in Neuulm und die Stiftungsklinik Weißenhorn. 2005 wurde die drei Standorte unter dem rechtlichen Dach der Kreisspitalstiftung Weißenhorn zusammengefasst.

    Was im Schwäbischen möglich ist, sollte doch auch in Unterfranken möglich sein. Darauf vertrauen jene Bürger, die mitreden und die Entscheidung über das Wohl und Wehe der Krankenhäuser Haßfurt, Hofheim und Ebern nicht allein dem Verwaltungsrat der Haßberg-Kliniken überlassen wollen. Dafür gäbe es aber hohe Hürden: Ehe es zu einem Bürgerentscheid kommen könnte, müssten sich sechs Prozent der rund 69 100 Wahlberechtigten im Haßbergkreis einem entsprechenden Bürgerbegehren anschließen – für den Erfolg wären also mindestens 4200 Stimmen nötig. Im Falle der heimatlichen Krankenhäuser geht es jedoch nicht um Quoren oder Ähnliches: Ein Bürgerbegehren oder ein Bürgerentscheid seien aufgrund der rechtlichen Situation nicht möglich, heißt es aus dem Landratsamt. Und zwar, weil es „an einer Angelegenheit des Landkreises fehlt.“

    Diese Aussage mag verblüffen, denn die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung gehört zu den Kernaufgaben der Landkreise. Doch Pressesprecherin Moni Göhr führt aus, dass der Landkreis mit dem von ihm gegründeten Klinikunternehmen den Betrieb der Krankenhäuser auf eben dieses Unternehmen übertragen habe. „Der Betrieb der Kliniken ist damit Aufgabe des Kommunalunternehmens, das im Verhältnis zum Landkreis eine eigene Rechtsperson darstellt.“ Für die Weichenstellungen der Haßberg-Kliniken ist also deren Verwaltungsrat zuständig, der Landkreis ist außen vor – weswegen ein Bürgerentscheid nicht greift. Moni Göhr drückt es so aus: „Ein Bürgerbegehren muss beim Landkreis eingereicht werden. Dies hat aber in dem Fall (...) keinen Sinn, weil ein Bürgerbegehren nur in Angelegenheiten des Landkreises rechtlich möglich ist.“

    Wolfgang Karger, einer der Hauptmotoren der Bürgerinitiative „Illertissen bleibt“, die die Abstimmung über ihre Geburtenstation erstritten hat, mag das mit der Unmöglichkeit des Bürgerentscheides nicht glauben. Auch ihm und seinen Mitstreitern habe man damals erklärt, die Einmischung der Menschen vor Ort sei nicht möglich, weil es sich um eine Stiftung handele. Doch Karger und seine Initiative ließen sich davon nicht abhalten und schalteten die Rechtsaufsicht ein. „Und in unserem Falle mit einer Stiftung waren die Verhältnisse sicher komplizierter als bei Ihnen mit einem Kommunalunternehmen“, meinte der Chef eines 230-Mitarbeiter-Betriebes am Mittwoch im Gespräch mit dem HT.

    Bürgerbegehren möglich oder nicht? Darüber hätte im Falle des Landkreises Haßberge die Regierung von Unterfranken zu befinden. Deren Pressestelle in Würzburg bat am Mittwoch um Verständnis dafür, dass man nicht ohne Not die Oberaufsicht eines Kreises spielen wolle. „Wir mischen uns nicht in Fälle ein, die noch keine Fälle sind“, sagte ein Pressesprecher zur abstrakten Rechtslage. Aus diesem theoretischen Gedankenkonstrukt könnte aber schon alsbald ein überaus konkreter Streitgegenstand werden.

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