Angehörige, die in den Haßberg-Kliniken einen Patienten besuchen wollen, dürfen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus bei ihrer "Visite" kein Krankenzimmer betreten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa wenn ein Mensch im Sterben liegt, und der zuständige Chefarzt ein besonderes Besuchsrecht erteilt. Dass die Kranken und Verletzen also im Regelfall ihr Bett verlassen müssen, wenn sie den Ehepartner, einen Elternteil oder ein Kind für maximal eine halbe Stunde in einem eigens dafür eingerichteten Besuchszimmer treffen wollen, hat der Krankenhausleitung Kritik eingebracht. Doch Vera Antonia Büchner, die Vorstandsvorsitzende des Kommunalunternehmens, verteidigt die strengen Vorschriften.
Haßfurt