Am Samstagabend fiel der Polizei in Haßfurt nach eigenen Angaben um 22.50 Uhr ein Elektroroller auf, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Da auch nicht der nötige Versicherungsvertrag bestand, erfolgte gegen den 21 Jahre alten Fahrer eine Anzeige wegen Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Haßfurt darauf hin, dass auch für dieses neuartige Fortbewegungsmittel, für die sogenannten E-Scooter, der Abschluss eines Versicherungsvertrages erforderlich ist, bevor diese auf öffentlichen Verkehrsflächen in Betrieb genommen werden.