Zum zweiten Mal musste ein 60-Jähriger vom Harz nach Haßfurt anreisen, weil bei einem ersten Termin vor dem Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob er sich eines Vergehens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig gemacht hatte.
Nach Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Bamberg soll er am 29. April 2019 in Haßfurt bei einem Autohändler auf dessen Betriebsgelände beim Rangieren zweimal gegen einen neuwertigen Audi A1 gestoßen sein. Ein Schaden von 6000 Euro entstand.
Bei der ersten Hauptverhandlung wies der Beschuldigte alle Schuld von sich. Er gab an, nichts bemerkt zu haben. Dem entgegen stand die Aussage der Polizeibeamtin, die den Unfall aufgenommen hatte. Auf einem Video sei zu sehen, wie das Heck des Anhängers vom Anklagten zweimal an dem Audi anstieß. Die erste Verhandlung wurde ausgesetzt, um das Band aus der Überwachungskamera anzusehen. Bei der zweiten Verhandlung waren keine Zeugen geladen.
Schon zu Beginn der Verhandlung sagte die Richterin, dass sie sich das Video angesehen habe und man hier keinen typisch klaren Anstoß erkennen könne. Als dann am Richtertisch der Angeklagte, Staatsanwalt und Verteidiger das Video in Augenschein nahmen, sagte der Angeklagte sofort: „Das ist nicht mein Auto“. Am Tattag hätte er ein ganz anderes Auto benutzt, um bei der Autofirma ein Fahrzeug abzuholen.
Auch nach längerem Betrachten kamen die Beteiligten zu keinem Ergebnis, sodass die Richterin sagte, dass sie keinen Tatnachweis erkennen könne. Sowohl Staatsanwalt als auch der Verteidigter beantragen Freispruch.
So lautete dann auch das Urteil "Freispruch auf Kosten der Staatskasse". Ganz überzeugt von der Unschuld des Angeklagten sei sie nicht, sagte die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Aber ein Tatnachweis könne aufgrund der Videoaufnahme nicht geführt werden, zumal es keine direkten Tatzeugen gab.