Auch "einmalige Einnahmen" belehrte Amtsrichterin Kerstin Leitsch den 35-jährigen staatenlosen Umschüler, müssen bei Sozialbezug dem Job-Center mitgeteilt werden. Allerdings nahm sie dem noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Mann ab, dass er das nicht gewusst habe. Und so ließ sie im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt auch angesichts des nur geringen Schadensbetrages Gnade vor Recht ergehen. Statt des erfolgten Strafbefehls mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro stellte sie das Verfahren mit einer 450-Euro-Geldauflage ein.
Landkreis Haßberge