Weil er ein krankes Schwein nicht von einem Tierarzt behandeln ließ, starb das Tier eines Landwirts aus den Haßbergen mit Entzündungen in den Gliedmaßen unter starken Schmerzen am 30. Oktober 2019.In der Folge erhielt er einen Strafbefehl wegen Tiermisshandlung durch Unterlassen über 50 Tagessätze zu 50 Euro, also 2500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Daher musste sich der 55-Jährige am Donnerstag am Amtsgericht verantworten. Der Tierschutz sei nicht immer gewährleistet gewesenDort ließ er das Gericht wissen, dass er bereits seit 30 Jahren Schweine hält.
Haßfurt
Hat der Landwirt das Schwein jämmerlich verenden lassen?
Diese Frage klärte das Amtsgericht Haßfurt nicht auf. Wie der Angeklagte verhinderte, dass der Gutachter Stellung zu dem Fall nehmen konnte und welches Urteil er bekam.
