Das Verfahren gegen den Jäger, der im Juli 2022 eine Hündin nahe der Schleuse bei Knetzgau im Landkreis Haßberge unrechtmäßig erschossen hat, geht nicht in die nächste Instanz. Das Landgericht Bamberg teilte an diesem Freitag mit: Der Angeklagte hat die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts gegen den Jäger aus dem Dezember 2024 rechtskräftig.
Knetzgau/Bamberg