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BAMBERG/UNTERSCHLEICHACH: Janinas Mörder muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis

BAMBERG/UNTERSCHLEICHACH

Janinas Mörder muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis

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    Wegen der Ermordung der elfjährigen Janina hat das Landgericht in Bamberg Roland E. (rechts) am Donnerstag zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Mit im Bild dessen Verteidiger Thomas Drehsen. Das Foto entstand vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
    Wegen der Ermordung der elfjährigen Janina hat das Landgericht in Bamberg Roland E. (rechts) am Donnerstag zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Mit im Bild dessen Verteidiger Thomas Drehsen. Das Foto entstand vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Foto: Michael Mößlein

    Am Ende des Prozesses am Landgericht Bamberg um den Tod der elfjährigen Janina gelangte die Große Kammer des Schwurgerichts zu einem klaren Schuldspruch: Sie verurteilte den angeklagten Roland E. am Donnerstag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Dass das Gericht gegen den 54-Jährigen nicht lebenslänglich als Höchststrafe verhängte, begründete der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt mit mildernden Tatumständen. Laut psychiatrischem Gutachten könne es sein, dass der Täter zum Tatzeitpunkt seine Handlungen nicht frei steuern konnte.

    Dennoch erfüllt der Verurteilte in den Augen des Gerichts zwei wesentliche Merkmale eines Mörders. Er habe am frühen Neujahrsmorgen in Unterschleichach (Lkr. Haßberge) heimtückisch aus seinem dunklen Garten heraus auf eine Gruppe von zwei Frauen und vier Kindern vor seinem Haus geschossen. Wer diese Menschen waren, wusste er nicht. Dies glaubte Richter Schmidt dem Angeklagten. Doch habe er diese dort stehen sehen und gewusst, dass er mit dem Schuss aus dem Kleinkaliberrevolver, den er gezielt auf die Gruppe abgab, einen Menschen tödlich verletzen konnte. Dies habe er billigend in Kauf genommen.

    Tat sei reiner Willkürakt aus niedrigen Beweggründen

    Die Tat sei ein reiner Willkürakt aus niedrigen Beweggründen, sagte Schmidt. Ein Eigenbrötler und Grantler, den die Folgen von Krankheiten und der Trennungsschmerz von seinem minderjährigen Sohn zermürbt hätten, habe auf ein lebensfrohes Kind geschossen, das mit einer Freundin Arm in Arm fröhlich zum Takt der Böller hüpfte. Roland E. habe allen, die Janina gekannt haben, einen „unwiederbringlichen Verlust zugefügt“, als er bedingt vorsätzlich geschossen hat. Die Waffen im Haus, die der Schütze legal besaß, hätten die Tat erst ermöglicht, so der Richter.

    Inwieweit die verfahrene Lebenslage des Angeklagten, depressive Verstimmungen, seine Wut und sein Ärger zur Tatzeit verhängnisvoll zusammenwirkten, mochte der Vorsitzende Richter nicht beurteilen. Dennoch müssten diese Umstände in die strafrechtliche Bewertung der Tat einfließen. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht auch dessen blütenweißes Vorstrafenregister sowie das weitgehende Geständnis des äußeren Tatablaufs. Auch entspreche so eine Bluttat nicht seinem Wesen.

    Inwieweit der Täter seine Schuld einsieht, sei schwierig zu beantworten, meinte Schmidt, weil dieser sich während der Verhandlung kaum dazu geäußert hat und darüber wohl auch nur schwer sprechen könne, schon gar nicht öffentlich vor Gericht. Dennoch glaube er, dass der 54-Jährige den Mord an Janina bereue. Als ehemaligem Justiz-Angestellten erwarte ihn im Gefängnis keine leichte Zeit, sagte der Richter.

    Verhandlung war für alle schmerzhaft

    Er dankte allen Beteiligten für den sachlich geführten Prozess ohne Scheingefechte. Die Tat sei an den vier Verhandlungstagen „umfassend aufgeklärt“ worden. Die Verhandlung sei für die Eltern des erschossenen Mädchens, aber auch für den Angeklagten schmerzhaft gewesen und hätte auch die Kammer nicht unberührt gelassen. Der Abschluss des Prozesses vor Weihnachten und Jahresfrist des Verbrechens soll laut Schmidt dazu beitragen, „dass Wunden wieder heilen können“.

    Unter Tränen dankte noch vor dem Gerichtssaal Janinas Mutter allen, die geholfen haben, den Tod ihrer Tochter aufzuklären. Oberstaatsanwalt Otto Heyder sowie der Verteidiger des Verurteilten, Thomas Drehsen, kündigten am Donnerstag an, zu prüfen, ob sie Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen werden. Beide wollten sich hierzu jedoch nicht näher äußern.

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