Stellung bezog der Gemeinderat von Kirchlauter in seiner Sitzung am Dienstag zum geplanten Vorhaben eines Windparks der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge (GUT) auf dem Tonberg. Im Zusammenhang mit der 8. Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes des Naturparks Haßberge und der Herausnahme von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen formulierte er seine Einwände und beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertretung seiner Interessen.
Der Landkreis Haßberge plant derzeit die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes des Naturparks Haßberge in zwei Bereichen zur Errichtung zweier Windparks. Der eine liegt auf dem Höhenrücken der Haßberge im Waldgebiet zwischen Lichtenstein und Buch. Der zweite Standort für einen Windpark der GUT liegt auf dem Tonberg in der Gemarkung Haßwald Süd der Stadt Ebern. Je Windpark sollen vier Windenergieanlagen aufgestellt werden.
Auf Anträge der Gemeinden Pfarrweisach und Untermerzbach sowie der Stadt Ebern hatte der Umwelt- und Werkausschuss des Landkreises das eigentliche Änderungsverfahren zu eröffnen. Dabei sind die Entwürfe der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Karten für einen Monat in den davon betroffenen Gemeinden und Landkreisen auszulegen. Neben dem Landkreis Haßberge sind dies die unmittelbar betroffenen Gemeinden Pfarrweisach und Untermerzbach sowie die Stadt Ebern. Wegen der Nähe des Marktes Rentweinsdorf und der Gemeinde Kirchlauter zum Tonberg soll das Vorhaben aber auch in diesen Gemeinden bekannt gemacht werden. Für den Standort im Norden hat inzwischen der Gemeinderat von Pfarrweisach eine Wende gemacht, seinen Beschluss revidiert und sich ebenfalls gegen das Vorhaben ausgesprochen (wir berichteten).
Bürgermeister Karl-Heinz Kandler führte dazu aus, dass nun der Gemeinderat seine Einwände dagegen und gegen den Windpark am Tonberg vorbringen könne. Gleichzeitig wolle er aber mit dem Gremium abklären, ob die Gemeinde zur Bearbeitung der Stellungnahme ein Rechtsanwaltsbüro beauftragen sollte.
Die Herausnahme von Flächen zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen billigte der Gemeinderat anschließend aus folgenden Gründen nicht: Mit einer solchen Anlage werde das Landschaftsbild zerstört und eine „Verspargelung“ der Landschaft erreicht. Wälder würden gerodet und Flächen versiegelt für die Fundamente der Windkraftanlagen. Zudem führten die Zufahrtswege über das Gebiet der Gemeinde Kirchlauter mit enormem Baustellenverkehr während der Errichtung der Windräder, begründete das Gremium seine ablehnende Haltung. Negative Auswirkungen habe der Windpark auch auf die Fauna, auf geschützte Vogelarten sowie auf den Tourismus. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bürger durch Schall oder Schattenwurf bei zu geringen Abständen zur Wohnbebauung wolle Kirchlauter nicht hinnehmen. Darüber hinaus befürchtet das Gremium eine Wertminderung der Grundstücke und Immobilien. Außerdem sah das Gremium bei der vorgesehenen Fläche von 90 Hektar eine überdimensionierte Herausnahme, die auf noch mehr als die zunächst geplanten vier Windkraftanlagen schließen lasse.
Gemeinderatsmitglied Eva Maria Schmitt (JuLi) führte auch die zentrale Lage des betroffenen Landschaftsschutzgebietes an, das immer wieder durchfahren werden müsse. Sie wies auf die Brandgefahr und den Feuerschutz hin und fragte nach Speichern für Löschwasser. Robert Muckelbauer (CSU) schloss sich dieser Argumentation an und unterstrich, dass die Frage des Feuerschutzes nicht aus der Luft gegriffen seien. „Außerdem kann man nicht die höchste Stelle eines Naturschutzgebietes herausnehmen, die praktisch die Seele darstellt.“ Pettstadts Ortssprecher Helmut Sieghörtner verwies auf den Landesentwicklungsplan, nach dem Kirchlauter jetzt schon benachteiligt sei. „Und jetzt will der Kreis die Gemeinde mit solch einer Windkraftanlage zusätzlich benachteiligen. Das kann ich nicht verstehen“, sagte Sieghörtner, ehe Michael Tischner (JuLi) fragte, ob der Schutzzweck der Verordnung des Naturparks Haßberge aus dem Jahr 1987 nicht mehr gilt. Bürgermeister Kandler vertrat die Meinung, dass die Frage des Brandschutzes wichtig sei und dass dieser Sachverhalt bisher übersehen wurde.
Im weiteren Verlauf ging es um die Frage, ob die Gemeinde mit dieser Stellungnahme eine fachkundliche Anwaltskanzlei beauftragen sollte. Wegen des Vorkommens bestimmter schützenswerter Vogelarten sollte womöglich auch ein Ornithologe für eine Untersuchung und Stellungnahme einbezogen werden. Laut Bürgermeister kostet eine solche Untersuchung zwischen 20 000 bis 30 000 Euro.
Das Gremium entschied anschließend einstimmig, einen fachkundigen Rechtsanwalt mit einer Stellungnahme zu dieser Anhörung zu beauftragen in einem Kostenrahmen von 10 000 Euro.
Im Gemeinderat kurz notiert • Landesentwicklung: Der vorgelegten Änderung des Entwurfs und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) stimmte das Gremium einmütig zu. Geschäftsführer Roland Gehring führte aus, dass Kirchlauter als besonders strukturschwaches Gebiet eingestuft sei und dabei der Ansiedlung von Gewerben eine besondere Bedeutung beigemessen werde. Dies sei nicht zum Nachteil der Gemeinde. • Nutzungsänderung: Das Gremium beschloss die Nutzungsänderung eines ehemaligen Friseursalons in der Hauptstraße 23 in Kirchlauter zu einem „Pizza-Service und Kiosk“. Dabei werden keine baulichen Änderungen an der Außenhaut vorgenommen, sondern lediglich zwei Werbeschilder angebracht.