Ist es eine gute Nachricht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Knetzgau? Oder eine verpasste Chance, für mehr finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sorgen, was sich alsbald rächen könnte? Der Gemeinderat von Knetzgau hat am Mittwochabend, so wie es der Gesetzgeber verlangt, neue Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Dabei entschied sich das Gremium bei der Grundsteuer B – sie betrifft alle bebauten und unbebauten privaten und gewerblichen Grundstücke – für einen moderateren Hebesatz, als es die Verwaltung vorgeschlagen hatte: Ab 1. Januar gilt für die Grundsteuer B in Knetzgau demnach ein Hebesatz von 175 Prozent (bislang 350).
Knetzgau