Blasphemie, Gotteslästerung, kann in Deutschland strafbar sein, wenn sie dazu "geeignet" ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das steht im Paragraf 166 des Strafgesetzbuches - der sich allerdings nicht nur auf Kirche oder Religionsgesellschaften erstreckt, sondern auch auf Weltanschauungsvereinigungen.
Haßfurt