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Landkreis Haßberge: Nach Demo gegen vermeintliche "Homo-Propaganda" in Ebern: Wortführer wegen Volksverhetzung vor Gericht

Landkreis Haßberge

Nach Demo gegen vermeintliche "Homo-Propaganda" in Ebern: Wortführer wegen Volksverhetzung vor Gericht

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    Vor dem Eberner Gymnasium gab es im November eine Demo gegen queere Themen im Unterricht. Nun musste sich der Wortführer vor Gericht verantworten.
    Vor dem Eberner Gymnasium gab es im November eine Demo gegen queere Themen im Unterricht. Nun musste sich der Wortführer vor Gericht verantworten. Foto: Martin Sage

    Wo liegen die Grenzen der freien Meinungsäußerung? Um diese Frage ging es am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Hintergrund waren Aussagen eines 64-Jährigen während einer Demonstration in Ebern am 21. November 2022. Was Juristen, Zeugen und der Angeklagte in der Verhandlung wegen Volksverhetzung sagten, zeigt zwei Dinge. Erstens: Wer auf einer Demo spricht, muss auf seine Wortwahl achten. Denn auch, wenn die Versammlung angemeldet und genehmigt ist, kann eine Aussage Grenzen überschreiten. Zweitens: Ob ein Wort als Beleidigung zu verstehen ist, ist oft gar nicht so eindeutig. Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht – zumindest vorerst.

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