Wo liegen die Grenzen der freien Meinungsäußerung? Um diese Frage ging es am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Hintergrund waren Aussagen eines 64-Jährigen während einer Demonstration in Ebern am 21. November 2022. Was Juristen, Zeugen und der Angeklagte in der Verhandlung wegen Volksverhetzung sagten, zeigt zwei Dinge. Erstens: Wer auf einer Demo spricht, muss auf seine Wortwahl achten. Denn auch, wenn die Versammlung angemeldet und genehmigt ist, kann eine Aussage Grenzen überschreiten. Zweitens: Ob ein Wort als Beleidigung zu verstehen ist, ist oft gar nicht so eindeutig. Ein Urteil gab es am Mittwoch nicht – zumindest vorerst.
Landkreis Haßberge